Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2010
Fuchsen legt hiermit seinerseits Veto ein!
Begründung: Es ist nicht hinzunehmen, dass ein neuer Staat dazu genötigt wird, eine bestehende Halbinsel aus seinem Staatsgebiet zu entfernen bzw. die Küstenlinie zu begradigen.
Fuchsen wird sein Veto zurückziehen, wenn Greifenburg die Halbinsel weiter für sich beanspruchen darf.
Beiträge: 482
Themen: 14
Registriert seit: Jul 2010
Ich vermute, der Vetogrund wird nicht akzeptiert, weil man ja nicht behaupten kann, daß Greifenburg dazu gezwungen wird. Die Begründung ist bei näherer Begutachtung sogar lächerlich.
Aber da mir klar ist, daß ein Veto gegen eine Änderung des Küstenverlaufes aus einem vernünftigen Grund - etwa Störung der bisherigen Ausgestaltung - sehr wohl Erfolg haben könnte und ich Greifenburg nicht absichtlich schaden will, indem alles noch weiter hinausgezögert wird und zwar von Leuten, die kein eigentliches Interesse an der Sache haben, empfehle ich den Greifenburgern, den Antrag wieder auf die ursprüngliche Form zurückzuändern, damit keine unbesiedelte Nehrung in der Weltgeschichte herumstolpert und sich so verzeichnen zu lassen. An Machtspielchen zu Lasten eines Dritten, werde ich mich dann doch nicht beteiligen und erkläre somit vollkommenen Vetoverzicht. Naja, dann bleibt eben die nachaltige Verbesserung der Karte aus.
PS:
Das war jetzt im Endergebnis für alle Beteiligten bloß massive Verschwendung von Zeit. Und warum, weil keiner im Vorfeld in der Lage war, sich normal und kooperativ über die Sache zu unterhalten und seinen Standpunkt höflich aber deutlich zu verteten.
Beiträge: 1.173
Themen: 74
Registriert seit: Jul 2006
Zitat:
Entscheidung über die Zulässigkeit des Veto von Fuchsen
Das Direktorium hat beschlossen, dass das in der Eintragungssache "Greifenburg" von Fuchsen gefallene Veto ungültig ist.
Begründung:
Das von Korland und Tomanien eingelegte Veto in der Sache Greifenburg war in seiner Gesamtheit gültig. Zwar wurden Teilpunkte als haltlos seitens des Direktoriums bewertet, dennoch blieben einige Punkte übrig. Tomanien wurde durch die Eintragung eines Sees zum Rückzug des Vetos bewogen. Bei Korland bleiben die übrigen Vetogründe bestehen, die das Direktorium als gültig anerkannt hat.
Nun gab es von Seiten des korländischen Delegierten ein Angebot zum Vergleich: Das Veto wird fallengelassen, wenn man sich dem Haff (was selbst nicht als Vetogrund anerkannt wurde) annehme und dieses entweder mit einer Landfläche auffülle oder von der Karte lösche.
Der Antragsteller hatte nun die Möglichkeit auf den Vergleich einzugehen oder in einem längeren Prozess die gültigen Vetogründe abzubauen. Er hat sich logischerweise für den einfacheren Schritt entschieden und die Frage um das Haff geklärt. Zwar stand das Haff selbst nicht zur Debatte, wie das Direktorium bei der Bewertung des Vetos feststellte, es war jedoch integraler Bestandteil eines vorgeschlagenen Vergleiches und der Antragsteller hat sich auf ebendiesen Vergleich eingelassen, auch wenn er andere Alternativen hatte.
Das fuchsische Veto zeugt aktuell nur von einer Trotzreaktion in dieser Angelegenheit, da man mit der Art des Vergleiches nicht einverstanden ist. Jedoch wurde hier klar dargelegt, dass der Antragsteller zu keiner Handlung genötigt oder gar gezwungen wurde. Zwar ist es in der Tat etwas verstimmend, dass Korland den Rückzug seines Vetos von der sog. "Hafffrage" abhängig gemacht hat, aber es war ein legitimer Schritt, da das korländische Veto zuvor vom Direktorium als gültig anerkannt wurde. Zwar wird nun deutlicher, welche Motive Korland bei der Einlegung seines Vetos hatte und es besteht an diesem Veto eine bestimmte Anrüchigkeit, aber es wurde anerkannt, auch wenn man es jetzt seitens des Direktoriums vielleicht etwas anders bewerten würde. Fakt blebt jedoch, dass der Antragsteller nicht genötigt wurde, auf seine Landzunge zu verzichten, sondern dies freiwillig getan hat. Das Veto ist damit entkräftet.
Gez.
Falkenstein
Der Vizedirektor für Kartenanträge
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2010
Da fragt man sich, warum eine Veto fallen gelassen wird, um im Ausgleich einen Umstand gezwungenermaßen zu korrigieren, der als Vetogrund nicht ausreicht.
Wir empfehlen Greifenburg, sich nicht auf diesen Handel einzulassen, sondern die anderen Kritikpunkte auszuräumen und den Greifenburger Golf wieder, wie ursprünglich geplant, in das Staatsgebiet einzubeziehen.
Beiträge: 976
Themen: 40
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Gerd Falkenstein
Zwar wird nun deutlicher, welche Motive Korland bei der Einlegung seines Vetos hatte und es besteht an diesem Veto eine bestimmte Anrüchigkeit, aber es wurde anerkannt, auch wenn man es jetzt seitens des Direktoriums vielleicht etwas anders bewerten würde.
Dann macht das doch einfach mal :rolleyes:
Zitat:Original von Gerd Falkenstein
sondern dies freiwillig getan hat.
siehe hier
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Ich bitte darum, dass das Direktorium die ganze Angelegenheit nochmals in Ruhe prüft und zwar aufgrund dieser Vorschrift:
Zitat:§7 Vetorecht
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
Vielen Dank!
Beiträge: 44
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2010
Können die, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben, hier einfach mal die Klappe halten?
Ist ja schlimmer als im Tollhaus!
Dieses gilt auch für Herrn Wegland. Der Delegierte ihrer MN ist Herr Flix.
Beiträge: 976
Themen: 40
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Tom Anien
Dieses gilt auch für Herrn Wegland. Der Delegierte ihrer MN ist Herr Flix.
Dann schick doch Polizei mit Wasserwerfern, wenn dir anderer Leute Meinung nicht passt. :rolleyes:
Beiträge: 44
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2010
Bliebt zu hoffen dass auch du irgendwann einmal die Pubertät überwindest. :rolleyes:
Beiträge: 976
Themen: 40
Registriert seit: Sep 2005
Wenn euch sonst nichts konstruktives zu diesem Thema einfällt...