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[Diskussion] Änderung des Art. 4 (8) der Geschäftsordnung
#1
Der Delegierte der MN Victorien, Mortimer Percy Adipose, hat folgende Änderung des Art. 4 (8 ) der Geschäftsordnung der OIK beantragt.

Bisherige Fassung:

Zitat:Artikel 4: Personal
8. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.


Zitat:Artikel 4: Personal
8. Bei Rücktritt, Verschwinden, Nichtwollens eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Kann der Verbleib des Exekutivdirektors nicht innerhalb von 14 Tagen oder durch Willenserklärung innerhalb der Frist geklärt werden, wird eine Neuwahl nötig. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.

Ich erteile das Wort an den Antragsteller.
#2
Mit Blick auf http://forum.oik.mn-orga.de/thread.php?p...#post47355 und dem Hinweis einer Delegierten,sehe ich in der noch restlichen Amtszeit des jetzigen Direktoriums keinen Grund mehr meinen Antrag aufrecht zu halten.
Ich ziehe deshalb meinen Antrag auf Änderung des Art.4(8) zurück.Ich Danke der Direktorin Leoly für Ihr bisheriges Bemühen.
#3
Danke für's Gespräch Wink


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