05.01.2011, 20:51
Der Widerspruch ist rechtmäßig.
Das Regelwerk sieht vor, dass nur eine bestimmte Person Einspruch erheben kann.
Da Yara van Daimonnen dort Bürger war, ist sie berechtigt, gegen die Löschung Einspruch zu erheben, was hiermit geschehen ist.
Da das Forum nicht mehr erreichbar ist, kann nicht 100% sichergestellt werden, ob Yara van Daimonnen tatsächlich Bürger in ND war.
Da ich an die Ehrlichkeit des Spielers glaube und ich auch selbst dort bei einem Besuch die ID gesehen hat, kann letztendlich festgestellt werden, dass sie dort Bürger war.
Der Widerspruch ist angenommen, Neudüsterstein zählt nicht mehr als inaktiv und wird daher nicht gelöscht.
Mein Angebot bzgl. des Forums besteht weiterhin.
Das Regelwerk sieht vor, dass nur eine bestimmte Person Einspruch erheben kann.
Da Yara van Daimonnen dort Bürger war, ist sie berechtigt, gegen die Löschung Einspruch zu erheben, was hiermit geschehen ist.
Da das Forum nicht mehr erreichbar ist, kann nicht 100% sichergestellt werden, ob Yara van Daimonnen tatsächlich Bürger in ND war.
Da ich an die Ehrlichkeit des Spielers glaube und ich auch selbst dort bei einem Besuch die ID gesehen hat, kann letztendlich festgestellt werden, dass sie dort Bürger war.
Der Widerspruch ist angenommen, Neudüsterstein zählt nicht mehr als inaktiv und wird daher nicht gelöscht.
Mein Angebot bzgl. des Forums besteht weiterhin.

