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Wahlergebnis
#31
Zitat:Original von Ricardo Marquez Carreno
Schreien hilft nicht, wenn das Ergebnis nicht die geforderte Mehrheit enthält. Da helfen auch Parolen, wie die Forderung nach Abschaffung der Demokraite nicht viel.

Nocheinmal: Das Regelwerk spricht von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es wurden 18 Stimmen abgegeben. 9,0 fielen auf Hendrik Wegland. Das ist nicht die Mehrheit von 18. Es sind genau 50,00% von 18, 50,01% der Stimmen wären die erfrderliche Mehrheit nach Regelwerk. Die Mehrheitsbestimmung nach Geschäftsordnung entspricht der offziellen Definition der einfachen Mehrheit, die Wegland nicht erreicht hat. Ich habe bereits erläutert, dass die OIK simoff ist und die Gelegenheit nicht genutzt hat per Regelwerksäänderung eine eigene Definition der Begrifflichkeiten vorzunehmen.

Folglich ist Wegland eben nicht gwählt. Man sollte eben der Argumentation folgen.

Würde ICH schreien, wärest Du taub!
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#32
Zitat:Original von Hendrik Wegland
Zitat:Original von Ricardo Marquez Carreno
Ich habe bereits erläutert, dass die OIK simoff ist

Was hat das damit zu tun?

Im Regelwerk ist nun mal nicht die Rede davon, ob es eine einfache, relative, absolute oder TOTALE Mehrheit sein soll, also gibt es da Spielraum, den Fresse im Interesse der OIK zu meinen Gunsten gewählt hat.

Dieser Spielraum ist nicht existent, nur weil das Regelwerk nicht explizit asgelegt ist. Die Implikation, die ich bereits mehrfach angeführt hat, reicht hier. Außerdem ist das "Interesse der OIK" ein Abstraktum. Daraus Rechtsgültigkeit abzuleiten, das weder explizit noch implizit erwähnt ist, ist nicht zulässig. Das wird noch interessanter, wenn man den Zusatz Deiner Aussage nimmt. Von welchem Moment an ist Fresse maßgebend für die Auslegung der Geschäftsordnung?
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#33
Ich nehme an, daß mein Beitrag ob der vielen weiteren Beiträge untergegangen ist.
Deshalb noch einmal:

Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Bei der Wahl zum Vizedirektor für Kartenanträge erreichte der Kandidat 50,00% der Stimmen. Kann man dies als Mehrheit gelten lassen?

In Artikel 4.6 der Geschäftsordnung heißt es:

6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

9 von 18 abgegebenen Stimmen sind demnach keine Mehrheit.

Ich muss hier leider feststellen, daß es für diese Auslegung erforderlich ist, eine Enthaltung als eine Nein-Stimme zu werten.
Das widerspricht jedoch dem Wesen der Enthaltung.
Der Definition nach ist eine Enthaltung der Verzicht auf eine Stimmabgabe. (siehe Wikipedia)
Jeder, der sich bei dieser Wahl nicht geäussert hat, hat sich auch der Stimme enthalten, es nur nicht zum Ausdruck gebracht.

Somit haben tatsächlich nur 17 Delegierte für oder gegen Hendrik Wegland gestimmt.
Bei 9 von 17 Stimmen hat Hendrik damit 52,9% und ist damit lt. Geschäftsordnung ordnungsgemäß gewählt.
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#34
Zitat:Original von Niketas Choniatés
Zitat:Original von Ricardo Marquez Carreno
Schreien hilft nicht, wenn das Ergebnis nicht die geforderte Mehrheit enthält. Da helfen auch Parolen, wie die Forderung nach Abschaffung der Demokraite nicht viel.

Nocheinmal: Das Regelwerk spricht von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es wurden 18 Stimmen abgegeben. 9,0 fielen auf Hendrik Wegland. Das ist nicht die Mehrheit von 18. Es sind genau 50,00% von 18, 50,01% der Stimmen wären die erfrderliche Mehrheit nach Regelwerk. Die Mehrheitsbestimmung nach Geschäftsordnung entspricht der offziellen Definition der einfachen Mehrheit, die Wegland nicht erreicht hat. Ich habe bereits erläutert, dass die OIK simoff ist und die Gelegenheit nicht genutzt hat per Regelwerksäänderung eine eigene Definition der Begrifflichkeiten vorzunehmen.

Folglich ist Wegland eben nicht gwählt. Man sollte eben der Argumentation folgen.

Würde ICH schreien, wärest Du taub!

Das hat allerdings wenig mit der Kernfrage zu tun, n'est-ce pas?
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#35
Wenn ich neun Pflaumen auf dem Tisch habe und acht Äpfel....darf dann der Apfelbaum ein Pflaumenbaum sein ?
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#36
Zitat:Original von Hogarth Carson McSniff
Ich nehme an, daß mein Beitrag ob der vielen weiteren Beiträge untergegangen ist.
Deshalb noch einmal:

Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Bei der Wahl zum Vizedirektor für Kartenanträge erreichte der Kandidat 50,00% der Stimmen. Kann man dies als Mehrheit gelten lassen?

In Artikel 4.6 der Geschäftsordnung heißt es:

6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

9 von 18 abgegebenen Stimmen sind demnach keine Mehrheit.

Ich muss hier leider feststellen, daß es für diese Auslegung erforderlich ist, eine Enthaltung als eine Nein-Stimme zu werten.
Das widerspricht jedoch dem Wesen der Enthaltung.
Der Definition nach ist eine Enthaltung der Verzicht auf eine Stimmabgabe. (siehe Wikipedia)
Jeder, der sich bei dieser Wahl nicht geäussert hat, hat sich auch der Stimme enthalten, es nur nicht zum Ausdruck gebracht.

Somit haben tatsächlich nur 17 Delegierte für oder gegen Hendrik Wegland gestimmt.
Bei 9 von 17 Stimmen hat Hendrik damit 52,9% und ist damit lt. Geschäftsordnung ordnungsgemäß gewählt.

Aber die Stimmenthaltung ist der sichtbare Ausdruck und damit bei der Gesamtanzahl zu berücksichtigen. Von der Wertung als Nein-Stimme war hier nie die Rede.
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#37
Zitat:Original von Mortimer Percy Adipose
Wenn ich neun Pflaumen auf dem Tisch habe und acht Äpfel....darf dann der Apfelbaum ein Pflaumenbaum sein ?

Wenn drei Türken auf einen Araber einprügeln, ist der Araber dann Türke?
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#38
Herr Ricardo Marquez Carreno,

in gewissem Umfang kann ich ihrer Argumentation folgen. 50% ist keine Mehrheit.
Jedoch möchte ich gänzlich ohne Hintergedanken fragen, was die nächsten Schritte sein sollten.
Eine Neuwahl mit dem selben einzigen Kandidaten?
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#39
50% ist schon eine Mehrheit, nur nicht die geforderte. Wink

Es muss Neuwahlen geben, ja, wie diese dann aussehen, kann ich nicht beantworten.
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#40
Zitat:Original von Ricardo Marquez Carreno
Zitat:Original von Hogarth Carson McSniff
Ich nehme an, daß mein Beitrag ob der vielen weiteren Beiträge untergegangen ist.
Deshalb noch einmal:

Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Bei der Wahl zum Vizedirektor für Kartenanträge erreichte der Kandidat 50,00% der Stimmen. Kann man dies als Mehrheit gelten lassen?

In Artikel 4.6 der Geschäftsordnung heißt es:

6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

9 von 18 abgegebenen Stimmen sind demnach keine Mehrheit.

Ich muss hier leider feststellen, daß es für diese Auslegung erforderlich ist, eine Enthaltung als eine Nein-Stimme zu werten.
Das widerspricht jedoch dem Wesen der Enthaltung.
Der Definition nach ist eine Enthaltung der Verzicht auf eine Stimmabgabe. (siehe Wikipedia)
Jeder, der sich bei dieser Wahl nicht geäussert hat, hat sich auch der Stimme enthalten, es nur nicht zum Ausdruck gebracht.

Somit haben tatsächlich nur 17 Delegierte für oder gegen Hendrik Wegland gestimmt.
Bei 9 von 17 Stimmen hat Hendrik damit 52,9% und ist damit lt. Geschäftsordnung ordnungsgemäß gewählt.

Aber die Stimmenthaltung ist der sichtbare Ausdruck und damit bei der Gesamtanzahl zu berücksichtigen. Von der Wertung als Nein-Stimme war hier nie die Rede.

Tut mir leid, ein Ausdruck der Stimmenthaltung ist trotzdem der Nichtabgabe der Stimme gleichzusetzten. Daran ist nichts zu ändern.
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