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Zitat:Original von Faantir Gried
Danke, ich hab schon geglaubt, dass niemand das Regelwerk lesen würde.
Zumindest die Überschrift, auf die sich Regelungen beziehen, werden eher selten gelesen. ^^
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Man man man..... lest doch mal das Regelwerk! 
Zitat:Artikel 6 GO: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Enthaltungen wurden hier noch NIE berücksichtigt, weder als abgegebene Stimme, noch als Ja-, geschweige denn als Nein-Stimme. Frieda hat richtig ausgewertet und gut ist!
Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob eine Wahl ihrer Rechtsnatur nach ein Beschluß ist.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
... dass tatsächlich Enthaltungen niemals gewertet worden sind.
Das ist so meines Erachtens auch richtig und wird so ja auch praktiziert.
Aber nicht wirklich wegen der von Dir zitierten Passage, die m.E. klar in den Bereich Änderung der Geschäftsordnung fällt.
Vielleicht sollte man diese Passage in Verbindung mit anderen Änderungen mal optimieren.
Findest du denn, daß die Option "Enthaltung" bei Wahlen sinnvoll oder gar verzichtbar ist?
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Verzichtbar. Aber mit dieser Meinung darf ich keinem echten Demokraten kommen. Diese Debatte hatten wir hier schon zur Genüge.
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Zitat:Original von Ernst Willun
Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob eine Wahl ihrer Rechtsnatur nach ein Beschluß ist. 
In der richtigen Stimmung könnte man über eine solche Frage wieder ausgiebig und lebhaft diskutieren.
Ich erwarte Ihr Gutachten bis Ende der Woche. ^^ (nicht unter 300 Worte)
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Zitat:Original von Friederike Fresse
... die m.E. klar in den Bereich Änderung der Geschäftsordnung fällt.
Ich muss dir da schon wieder widersprechen, da in der von mir zitierten Passage auch von "anderen Beschlüssen" die Rede ist und die Aussage über Enthaltungen als grundsätzliche Äußerung zu verstehen ist.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich muss dir da schon wieder widersprechen, da in der von mir zitierten Passage auch von "anderen Beschlüssen" die Rede ist und die Aussage über Enthaltungen als grundsätzliche Äußerung zu verstehen ist.
Eine grundsätzliche Regelung wäre an dieser Stelle aber zumindest fragwürdig.
Ich weiß nicht, was sich die damaligen Formulierer dabei gedacht haben, aber ich würde die Regelung jetzt nicht grundsätzlich auch auf Wahlen ausdehnen wollen, zumal ich nicht sicher bin, ob Wahlen als eine Form des Beschlusses überhaupt durchgehen.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Man man man..... lest doch mal das Regelwerk! 
Zitat:Artikel 6 GO: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Enthaltungen wurden hier noch NIE berücksichtigt, weder als abgegebene Stimme, noch als Ja-, geschweige denn als Nein-Stimme. Frieda hat richtig ausgewertet und gut ist!
Wahl ungleich Beschluss, daran gibts nichts zu deuteln.
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Man könnte die Option Enthaltung durch die Option Jein ersetzen, dann müsste für alle ersichtlich sein, dass die Option als abgegebene Stimme gewertet werden muss!
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Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Man könnte die Option Enthaltung durch die Option Jein ersetzen...
Sie werden uns nicht als Delegierter mit stark überhöhter Entschlußkraft in Erinnerung bleiben. ^^