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Wahlergebnis
Wir sind hier weder in der UNO noch im Bundesrat.

Es gibt diesen Interpretationsspielraum, das ist Fakt.

Frau Fresse hat den so angewandt, dass Enthaltungen nicht mitzählen, da es eben nicht geregelt ist, ob eine Enthaltung gezählt wird oder nicht.
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Zitat:Original von Hendrik Wegland
Wir sind hier weder in der UNO noch im Bundesrat.

Es gibt diesen Interpretationsspielraum, das ist Fakt.

Frau Fresse hat den so angewandt, dass Enthaltungen nicht mitzählen, da es eben nicht geregelt ist, ob eine Enthaltung gezählt wird oder nicht.

Danke!

Zitat:Frau Fresse hat den so angewandt, dass Enthaltungen nicht mitzählen, da es eben nicht geregelt ist, ob eine Enthaltung gezählt wird oder nicht.

Sehe ich ähnlich. Nur, dass ich es für besser hielte die Formschwäche auszubessern und zu wiederholen, aber grundsätzlich steht ich dem emotionslos gegenüber.
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Keine Ursache.

Dann einfach entsprechenden Antrag zur Änderung stellen.
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Ich kann damit leben, wenns der Direktor entscheidet mit dem Risiko für den Direktor der/die/das Böse zu sein.^^
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Zitat:Original von Mehregaan
...der/die/das Böse ....

Es gibt hier keine Bösen - nur Fehlgeleitete. ^^
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Schön so'ne Wahl..wie ging sie aus?
Kandidat Wegland 9 Stimmen
Kandidat Nein 8 Stimmen
Kandidat Enthaltung 1 Stimme..

Kandidat Wegeland Gewinnt knapp..
*Die Direktion ist für die merkwürdige Nachnamen der Kandidaten nicht Verantwortlich.
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Ohje, ich hab mir die Diskussion jetzt auch mal durchgelesen.

Zumindest kann man denke ich anerkennen dass Herr Albinus der OIK einen Dienst erwiesen hat indem er auf einen Mangel in der Geschäftsordnung hingewiesen hat.

Zitat:Artikel 4.6 Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

Ist wirklich ungünstig formuliert.

Die Kurzdefinition der verschiedenen Arten von Mehrheiten lautet eigentlich:

Zitat:In Normen (von Verfassungen bis zu Geschäftsordnungen), wo es auf Genauigkeit ankommt, findet man statt der Beiwörter relativ, einfach, absolut, qualifiziert eher Formulierungen wie
* die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit;
* die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine einfache Mehrheit;
* die Mehrheit der Mitglieder für eine bestimmte absolute Mehrheit;
* zwei Drittel der Mitglieder für eine bestimmte qualifizierte Mehrheit;

(Quellen der jeweiligen Definitionen sind hier mit aufgelistet)

Die Formulierung "Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen" kann also durchaus als Forderung nach einer einfachen Mehrheit gelesen werden (der Zusatz "der auf eine Person lautenden" lässt durchaus Raum für andere Interpretationen offen aber es bleibt zumindest für mich unklar).

Allerdings muss ich dazu sagen dass in jeder Auslegung von einfacher Mehrheit die ich gelesen habe (unter anderem steht eine auf der Infoseite des Bundestages) explizit drinstand dass Enthaltungen nicht gezählt werden. Weglands Wahl würde ich persönlich also auch mit der derzeitigen Formulierung als gültig ansehen.

Bedarf für eine Nachbesserung dieses Artikels sehe ich trotzdem da eine einfache Mehrheit zu fordern hier in meinen Augen nicht sinnvoll wäre.

Nehmen wir an es gäbe 3 Kandidaten und 10 abgegebene Stimmen von denen 4 auf Kandidat A, und jeweils 3 auf die Kandidaten B und C entfallen. Dann hätte mit so einem Ergebnis kein Kandidat eine einfache Mehrheit und es müsste neu gewählt werden. Um die Lesart dass eine einfache Mehrhit gefordert ist für die Zukunft auszuschließen und klarzustellen dass eine relative genügt, könnte man den Artikel einfach wie folgt umformulieren:

Artikel 4.6 Die Wahlen zu den in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämtern erfolgen alle drei Monate durch den Beirat. Gewählt ist jeweils der Kandidat der die meisten gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

Ich denke diese Formulierung dürfte weniger Raum für Interpretationen lassen auf deren Grundlage man Neuwahlen fordern könnte.

Ist aber natürlich nur ein unverbindlicher Vorschlag.
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Ich habe mich doch ganz klar für weder ja noch nein, sondern für ein klares und deutliches jein entschieden, auch wenn diese Entscheidung offenbar einigen Leuten nicht passt.

Ich hielte eine absolute Mehrheit bei Wahlen für angemessener, wenn nicht die erforderliche Mehrheit erreicht wird, wäre ich für die Einführung einer Stichwahl mit den besten zwei Kandidaten, bei weniger Kandidaten eine Neuwahl. Dann wäre ganz klar dass der Kandidat mindestens 50+x% benötigt, und nicht nur 50 oder gar noch weniger Prozent.
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Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Ich habe mich doch ganz klar für weder ja noch nein, sondern für ein klares und deutliches jein entschieden, auch wenn diese Entscheidung offenbar einigen Leuten nicht passt.

Das hat nichts damit zu tun dass dein Abstimmverhalten mir nicht passen würde. Dass Enthaltungen bei der Feststellung einer einfachen Mehrheit nicht berücksichtigt werden ist einfach nur die gebräuchliche Auslegung (ich räume gerne ein dass die gebräuchliche Auslegung nicht zwingend die sein muss die auf der OIK Gültigkeit hat aber wie Carmen schon angemerkt hat werden auch hier Enthaltungen üblicherweise nicht berücksichtigt, es ist also nicht so dass das nur in diesem einen Fall extra wegen deiner Stimme so gehandhabt wird)

Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Ich hielte eine absolute Mehrheit bei Wahlen für angemessener, wenn nicht die erforderliche Mehrheit erreicht wird, wäre ich für die Einführung einer Stichwahl mit den besten zwei Kandidaten, bei weniger Kandidaten eine Neuwahl. Dann wäre ganz klar dass der Kandidat mindestens 50+x% benötigt, und nicht nur 50 oder gar noch weniger Prozent.

Da habe ich ein paar Bedenken.

1. "absolute Mehrheit" bezeichnet die Mehrheit aller Stimmberechtigten (was bedeutet dass bei unter 50% Wahlbeteiligung nicht mal eine Chance bestehen würde ein gültiges Ergebnis zu erhalten). Der Ausdruck für die Mehrheit aller gültigen abgegebenen Stimmen lautet "einfache Mehrheit" (entschuldige wenn das pedantisch klingt aber unklare Formulierungen bei der Wahlregelung haben uns diese ganze Diskussion erst eingebracht)

2. Ich halte die Forderung nach einer einfachen (oder sogar einer absoluten) Mehrheit in diesem Fall für unpraktisch. 3 Monate sind keine besonders lange Zeit und alles was davon für zusätzliche Wahlgänge aufgewandt werden muss verkürzt die Zeit in der ein Kandidat sein Amt tatsächlich ausüben kann. Ein zweiter Wahlgang kostet 7 Tage Zeit, eine komplette Neuwahl insgesamt 21 (14 bei verkürzter Ausschreibungsfrist) und selbst das sind Mindestzeitspannen die sich nochmal verlängern wenn der zweite Wahlgang bzw die Neuwahl nicht sofort eingeleitet wird sondern vielleicht mit 1-2 Tagen Verzögerung. Ich ziehe in diesem Fall eine relative Mehrheit als Kriterium vor weil sie die beste Chance bietet in möglichst kurzer Zeit zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn du härtere Anforderungen an die Wahl eines Kandidaten stellen und dafür auch die erhöhte Wahrscheinlichkeit dass ein zweiter Wahlgang oder womöglich Neuwahlen notwendig werden in Kauf nehmen möchtest dann sollte damit wenigstens eine längere Amtszeit verknüpft sein (einfach damit der ganze Aufwand nicht alle 3 Monate sondern vielleicht nur alle 6 betrieben werden muss)
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Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Ich habe mich doch ganz klar für weder ja noch nein, sondern für ein klares und deutliches jein entschieden, auch wenn diese Entscheidung offenbar einigen Leuten nicht passt.

Ich hielte eine absolute Mehrheit bei Wahlen für angemessener, wenn nicht die erforderliche Mehrheit erreicht wird, wäre ich für die Einführung einer Stichwahl mit den besten zwei Kandidaten, bei weniger Kandidaten eine Neuwahl. Dann wäre ganz klar dass der Kandidat mindestens 50+x% benötigt, und nicht nur 50 oder gar noch weniger Prozent.

Ja mein lieber ABER:

Jein kann man auch so interpretieren: Man ist 50% für Ja und 50% für Nein (Summe 100%). Was dann 2,78% wären bei der einen Wahl, um die es jetzt geht.
Addiert man das dann auf die anderen Ergebnisse, hat man 52,78% Ja und 47,22% für Nein.
Es wäre also auch hier die erforderliche Mehrheit erreicht.
Selbst wenn man bei Jein das Ja mit 0,00000001% gewichtet, wäre Ja trotzdem über 50%, wenn auch nur sehr knapp.
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