18.06.2011, 12:58
Die Delegierte Aquatropolis’ hat folgenden Änderungsvorschlag für das Kartenregelwerk eingebracht:
Änderungen sind fett.
Die Diskussion ist eröffnet.
Zitat:§5 Eintragung
1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
4. Eine Ausnahmegenehmigung zu §5 (3) kann durch das Direktorium ausgesprochen werden. Gegen die Ausnahmegenehmigung kann Veto durch ein Mitglied des Beirates eingelegt werden (weiter gilt § 7).
5. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
6. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
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7. Die Eintragung, jedoch nicht die Reservierung eines Staatsgebietes kann die Veränderung eingetragener oder die Schaffung neuer Landmassen beinhalten. Die Reservierung einer Kartenfläche ist aber im Rahmen der Begrenzungen für Eintragungsanträge gemäß Kartenregelwerk ohne Rücksicht auf bisher eingetragene Land- und Wasserflächen möglich.
Änderungen sind fett.
Die Diskussion ist eröffnet.

