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[Diskussion] Änderung §8 des Kartenregelwerks
#1
Die Delegierte Aquatropolis’ hat folgenden Änderungsvorschlag für das Kartenregelwerk eingebracht:

Zitat:§8

...

4. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, liegt es im Ermessen des Direktoriums die freiwerdenden Stellen durch Substitutionslandmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung zu füllen so dass die geographischen Gegebenheiten der Region in groben Zügen erhalten bleiben oder einen Kartenzustand vor Eintragung der gelöschten MN wiederherzustellen.

5. Eine Ersetzung von Landmasse gemäß §8 (4) muss erfolgen wenn sich wenigstens eine im Sinne von §7 (1) benachbarte MN innerhalb von 7 Tagen nachdem sie über die bevorstehende Löschung in Kenntnis gesetzt wurde für eine Erhaltung der lokalen geographischen Verhältnisse ausspricht.

Änderungen sind fett.

Die Diskussion ist eröffnet.
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#2
Wenn nicht einfach dieselbe Landmasse da hin gesetzt wird, ja.
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#3
Also, erst einmal möchte ich doch darum bitten, dass Regelwerk nicht unnötigerweise durch so aufgeblasene Worte wie z. B. "Substitutionslandmasse" zu einem Werk "verkommen" zu lassen, dass man bald nur noch mit dem Wörterbuch in der Hand verstehen kann. Juristischer Schreibstil, Fachjargon, ect. sind unangebracht. Man bedenke, dass wir es hier nicht nur mit Studierten zu tun haben.

Dann stellt sich mir die Frage, warum hier immer wieder versucht wird durch Regeländerungen die Verantwortung auf das Direktorium zu schieben?

Nebenher ist die Formulierung aus Absatz 2 "auffällig": "... nach dem sie von der Löschung in Kenntnis gesetzt wurde." Es ist gar keine Pflicht einen Nachbarstaat über die beabsichtigte Löschung in Kenntnis zu setzen. Wäre auch widersinnig, da ein Veto nur durch die MN selbst bzw. einem Bürger aus der MN eingelegt werden kann, die gelöscht werden soll.

Aber eigentlich stellt sich hier die Frage, ob die OIK überhaupt verpflichtet ist neben der Löschung der MN von der Karte gleich ganze Landmassen verschwinden zu lassen? Worin soll das begründet sein? Geistiges Eigentum? Wenn ja, wo steht das, dass man ein Urheberrecht auf die Umrisse hat? Und was, wenn man nur eine kleine Nase ändert? Wäre es dann noch das geistige Eigentum eines anderen?

Ich finde, wir machen hier viel zu viel Geschiss um die ganze Sache.
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#4
Zitat:Original von Bianca Böhm
Also, erst einmal möchte ich doch darum bitten, dass Regelwerk nicht unnötigerweise durch so aufgeblasene Worte wie z. B. "Substitutionslandmasse" zu einem Werk "verkommen" zu lassen, dass man bald nur noch mit dem Wörterbuch in der Hand verstehen kann. Juristischer Schreibstil, Fachjargon, ect. sind unangebracht. Man bedenke, dass wir es hier nicht nur mit Studierten zu tun haben.

Zur Kenntnis genommen auch wenn mir nicht gefällt in welche Ecke du mich da schiebst und es mir ehrlich gesagt im Moment schwer fällt einige Formulierungen nicht persönlich zu nehmen (ein bis zwei Tage Abstand sollten dem aber Abhilfe schaffen).

Du kannst gerne eine Alternative Formulierung vorschlagen Smile.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Dann stellt sich mir die Frage, warum hier immer wieder versucht wird durch Regeländerungen die Verantwortung auf das Direktorium zu schieben?
Die Verwaltung der Karte ist Aufgabe des Direktoriums, oder etwa nicht ?

Zitat:Original von Bianca Böhm
Nebenher ist die Formulierung aus Absatz 2 "auffällig": "... nach dem sie von der Löschung in Kenntnis gesetzt wurde." Es ist gar keine Pflicht einen Nachbarstaat über die beabsichtigte Löschung in Kenntnis zu setzen. Wäre auch widersinnig, da ein Veto nur durch die MN selbst bzw. einem Bürger aus der MN eingelegt werden kann, die gelöscht werden soll.
Es ist auch mit keiner Silbe von einem Vetorecht die Rede sondern davon sicherzustellen dass die Nachbarn zeitnah von einem gestellten Löschantrag erfahren. (Ich gehe nicht davon aus dass jede MN einen Delegierten hat der hier ständig mitliest).

Zitat:Original von Bianca Böhm
Aber eigentlich stellt sich hier die Frage, ob die OIK überhaupt verpflichtet ist neben der Löschung der MN von der Karte gleich ganze Landmassen verschwinden zu lassen? Worin soll das begründet sein? Geistiges Eigentum? Wenn ja, wo steht das, dass man ein Urheberrecht auf die Umrisse hat? Und was, wenn man nur eine kleine Nase ändert? Wäre es dann noch das geistige Eigentum eines anderen?
Genau diese Fragen möchte ich nicht stellen. Da ich eben RL kein Jurist bin habe ich nicht die geringste Lust mich mit der Frage auseinanderzusetzen ob irgendeine interne Regelung der OIK zum Thema geistiges Eigentum notfalls vor Gericht haltbar wäre oder nicht. Daher die Regelung: "Wer seine Landesformen unbedingt löschen möchte kann das tun aber das Direktorium kann beim nächsten Kartenupdate eine grob vergleichbare Ersatzlandmasse an der selben Stelle einzeichnen um das Gesamtbild der Karte im Wesentlichen zu erhalten."

Zitat:Original von Bianca Böhm
Ich finde, wir machen hier viel zu viel Geschiss um die ganze Sache.

Die Aufforderung zu dieser Sache einen Antrag auf Regelwerksänderung zu stellen stammt vom Exekutivdirektor selbst. Ich komme dem nach kurzer Rücksprache in Aqua hiermit nach. Das ist alles Wink.
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#5
Um dem Wunsch nach einer einfacheren Formulierung zu entsprechen habe ich den Änderungsvorschlag etwas umformuliert.

[doc]
§8

...

3. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, steht es dem Direktorium frei diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung zu ersetzen so dass die Gestalt des betreffenden Kartenausschnitts in groben Zügen erhalten bleibt oder einen Kartenzustand vor Eintragung der gelöschten MN wiederherzustellen.

4. Eine Ersetzung gelöschter Landmasse muss erfolgen wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, innerhalb von 7 Tagen nachdem sie über den gestellten Löschantrag in Kenntnis gesetzt wurde für eine Erhaltung der lokalen geographischen Verhältnisse ausspricht.

[/doc]

Ich hab bei der Gelegenheit auch einen kleinen Irrtum korrigiert der mir offenbar bei der Nummerierung unterlaufen ist (§8 besitzt im aktuellen Regelwerk nur 2 Unterpunkte)
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#6
Zitat:Original von Erica Simmons

Zur Kenntnis genommen auch wenn mir nicht gefällt in welche Ecke du mich da schiebst ....

Sollte nicht so bei dir ankommen, wie ich mich formuliert habe. Tut mir leid!

Zitat:Die Verwaltung der Karte ist Aufgabe des Direktoriums, oder etwa nicht ?

Ja, aber unter "Verwaltung" ist auf jeden Fall nicht die "Entscheidungsfreiheit" zu verstehen, wenn es um Änderungen an derselbigen geht. Jedenfalls nicht nach meinem Verständnis.

Zitat:Es ist auch mit keiner Silbe von einem Vetorecht die Rede sondern davon sicherzustellen dass die Nachbarn zeitnah von einem gestellten Löschantrag erfahren. (Ich gehe nicht davon aus dass jede MN einen Delegierten hat der hier ständig mitliest).

Ich würde sogar sagen, dass nicht jeder Delegierte hier ständig mitliest. Wink Aber das ist ja deren Sache, in wie weit sie sich dafür interessieren oder nicht. Doch ihnen auch noch was "nach zu tragen", dass halte ich für reichlich übertrieben.

Zitat:Genau diese Fragen möchte ich nicht stellen. ....

Gut, um Ärger nicht zu provozieren, kann man so handeln, auch wenn man dazu nicht verpflichtet ist. Allerdings wird es schwierig, wenn es eine Landmasse ist, die von Nachbarstaaten vollständig umsäumt ist. Außerdem wäre zu klären, ob die zu löschende Landmasse nicht schon vor Eintragung der Nation in dieser Form bestanden hat. Ich finde, das ist alles echt ein bisschen viel Aufwand dafür, dass alle -zig Jahre mal eine Nation darauf dringt, dass die Landmasse "ihr geistiges Eigentum" ist und deshalb zu entfernen ist. Vielleicht sollte man das dann in diesem einen spezielle Fall doch eher unbürokratisch lösen, wenns unbedingt sein muss.
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#7
Zitat:Original von Bianca Böhm
Ja, aber unter "Verwaltung" ist auf jeden Fall nicht die "Entscheidungsfreiheit" zu verstehen, wenn es um Änderungen an derselbigen geht. Jedenfalls nicht nach meinem Verständnis.

Der Änderungsvorschlag stellt es dem Direktorium ja auch nicht frei nach Belieben Änderungen an der Karte vorzunehmen sondern bietet bei einer Löschung einer MN samt Landmasse die Optionen die Form der Karte im Wesentlichen trotz dieser Löschung beizubehalten oder die Region in einen Zustand zurückzuversetzen den sie vor Eintragung der gelöschten MN einmal hatte.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Ich würde sogar sagen, dass nicht jeder Delegierte hier ständig mitliest. Wink Aber das ist ja deren Sache, in wie weit sie sich dafür interessieren oder nicht. Doch ihnen auch noch was "nach zu tragen", dass halte ich für reichlich übertrieben.

Das sehe ich etwas anders. Auch bei Anträgen auf Eintragung oder Gebietserweiterung erwartet niemand von benachbarten MNs dass ihre Delegierten den betreffenden Antrag von allein innerhalb der Vetofrist finden und darauf reagieren. Daraus würde ich ableiten dass es bei der OIK durchaus üblich ist eine MN über Änderungen in ihrer Umgebung auf die sie Einfluss nehmen könnte aktiv zu informieren. Eine MN hat natürlich kein Vetorecht gegen die Löschung eines Nachbarn aber mit dem Änderungsvorschlag so wie er formuliert wurde kann sie sich in einem solchen Fall zumindest dafür aussprechen dass die Geographie in ihrer Nachbarschaft so in etwa erhalten bleibt, was immerhin eine Möglichkeit der Einflussnahme ist.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Gut, um Ärger nicht zu provozieren, kann man so handeln, auch wenn man dazu nicht verpflichtet ist. Allerdings wird es schwierig, wenn es eine Landmasse ist, die von Nachbarstaaten vollständig umsäumt ist. Außerdem wäre zu klären, ob die zu löschende Landmasse nicht schon vor Eintragung der Nation in dieser Form bestanden hat. Ich finde, das ist alles echt ein bisschen viel Aufwand dafür, dass alle -zig Jahre mal eine Nation darauf dringt, dass die Landmasse "ihr geistiges Eigentum" ist und deshalb zu entfernen ist.

Bei einer MN auf dem Festland ohne Küstenlinie ist die Löschung der Landesformen einfach, es müssen nur die eingezeichneten Grenzen gelöscht werden. Ist die betreffende MN von anderen Ländern umgeben sind die Grenzverläufe sowieso nicht exklusiv die dieser einen MN da sie sich diese ja mit jeweils einem Nachbarn teilt (eine Änderung dieser Grenzverläufe müsste die MN die sich löschen lassen möchte dann wohl einzeln mit denen verabreden). Einen Zustand wiederherzustellen der vor Eintragung der zu löschenden MN bestanden hat ist eine Möglichkeit die ausdrücklich zugelassen wird.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Vielleicht sollte man das dann in diesem einen spezielle Fall doch eher unbürokratisch lösen, wenns unbedingt sein muss.

Das wäre schön aber leider hat gerade der Fall der Löschung Hansastans gezeigt dass das so offenbar nicht funktioniert.
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#8
Aber natürlich geht das so einfach. Hansastan hat darum gebeten und es gab keinen Grund dem nicht nachzukommen. Problematisch wurde es erst, als man hier erfuhr, dass die Landfläche wichtig für die Sim Aquatropolis ist. Also malt man wieder etwas Land hin und gut ist.

Fakt ist nämlich, dass man schon oft mit Nachbarschaftswechseln zu tun hatte und dabei die bisherige Simulation mit den bisherigen Nachbarn einfach flöten ging, so als hätte es sie nie gegeben. Dabei war es völlig egal, ob man bis dato sogar eine gemeinsame Geschichte aufgebaut hatte und dann als "Hinterbliebener" alles wieder ändern musste. Das ist genau so unschön, wie die fehlende Landfläche für die Sim von Aquatropolis. Wollen wir dafür auch eine Extra-Regeln schaffen?

Nein, nicht ernst gemeint die Frage, sondern nur mal so in den Raum geworfen. Wink

Um aber auf meinen eigentlichen Einwand, der viel wichtiger ist, als die grundsätzliche Entscheidung, zurück zu kommen:

Zitat:.... steht es dem Direktorium frei diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung zu ersetzen ....

Dieser Satz besagt, pingelig genau ausgelegt, dass das Direktorium darüber entscheidet, ob oder ob nicht. Ein böswilliger Geist könnte auch einfach mit "nein" plädieren und dann würde, hier im spezielen Fall, Aquatropolis blöd aus der Wäsche schauen oder genauer gesagt.... ins Nichts. Wink Und genau das will ich so nicht.
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#9
Zitat:Original von Bianca Böhm
Zitat:.... steht es dem Direktorium frei diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung zu ersetzen ....

Dieser Satz besagt, pingelig genau ausgelegt, dass das Direktorium darüber entscheidet, ob oder ob nicht. Ein böswilliger Geist könnte auch einfach mit "nein" plädieren und dann würde, hier im spezielen Fall, Aquatropolis blöd aus der Wäsche schauen oder genauer gesagt.... ins Nichts. Wink Und genau das will ich so nicht.

An dieser Stelle verweise ich nochmal auf den zweiten Punkt der laut Vorschlag ergänzt werden soll:

[doc]
4. Eine Ersetzung gelöschter Landmasse muss erfolgen wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, innerhalb von 7 Tagen nachdem sie über den gestellten Löschantrag in Kenntnis gesetzt wurde für eine Erhaltung der lokalen geographischen Verhältnisse ausspricht.
[/doc]
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#10
Ich will aber auch nicht, dass das Direktorium da freie Hand hat, wenn es keine MN beantragt. Auch hier besteht die Gefahr des Missbrauchs.

Grundsätzlich ist es so, dass das Direktorium hier nur sehr wenig zu entscheiden hatte und mir wäre es lieb, da es unser aller Karte ist, wenn das so bliebe.

Und unabhängig davon können wir uns darauf einigen, dass aus dem ".... wenn sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde....." ein ".... wenn sie darüber Kenntnis erlangt hat....." gemacht wird. Das kommt Ihnen entgegen und der betroffenen MN (ohne Delegierten oder Mitleselust) sowieso, weil dann ein Zeitfaktor keine Rolle mehr spielen würde.
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