Ich empfehle es gar nicht erst festzuschreiben, also den Antrag abzulehnen. Er ist überflüssig, weil es in der Vergangenheit auch immer ohne ging.
Die Geschichte mit Aquatropolis und Devon ist genau so gelaufen, wie sie sein musste: Da kommt ein Vertreter Devons zur OIK, erklärt, dass Devon jetzt ein souveräner Staat ist und diese Erklärung alleine reichte nicht aus. Nicht nur, weil man sich für die Einzeichnung der Grenzlinie seitens der OIK interessiert hätte, sondern weil durch diese Entscheidung auch ein weiteres Delegiertenamt einzurichten war.

Also brauchte man die entsprechende gleich lautende Willenserklärung von Aquatropolis und da der dortige Delegierte hier nicht freiwillig vorsprach, weil er sowieso nur sehr selten hier anzutreffen ist, musste man eben vor Ort nachfragen, ob das so seine Richtigkeit hat. Man hätte auch den Vertreter Devons bitten können, dass er den Delegierten Aquatropolis her bittet. Aber wenn man "seine Schweine am Galopp erkennt", dann war klar, dass man das besser selbst in die Hand zu nehmen hatte. Und war ja offensichtlich für die damalige Direktorin kein Problem.
Sollte aber doch der Wunsch nach Aufnahme im Regelwerk bestehen, dann empfehle ich diese Formulierung:
§8 Gebietsteilung
1. Ein Staatsgebiet wird geteilt und fortan als mehrere Staaten behandelt, wenn die betroffenen Staaten innerhalb der OIK eine übereinstimmende Willenserklärung dahingehend abgegeben haben.
Man kann diesen Punkt auch unter dem Paragraphen "Gebietsveränderung" einpflegen. Macht die Sache noch übersichtlicher.