Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Diskussion] Änderung §8 des Kartenregelwerks
#11
Zitat:Original von Bianca Böhm
Ich will aber auch nicht, dass das Direktorium da freie Hand hat, wenn es keine MN beantragt. Auch hier besteht die Gefahr des Missbrauchs.

Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht wie man damit großartig Missbrauch treiben könnte. Kannst du das etwas näher ausführen ?

Zitat:Original von Bianca Böhm
Grundsätzlich ist es so, dass das Direktorium hier nur sehr wenig zu entscheiden hatte und mir wäre es lieb, da es unser aller Karte ist, wenn das so bliebe.

Wenn du einen Gegenvorschlag hast wie das geregelt sein sollte werde ich mich gerne damit beschäftigen.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Und unabhängig davon können wir uns darauf einigen, dass aus dem ".... wenn sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde....." ein ".... wenn sie darüber Kenntnis erlangt hat....." gemacht wird. Das kommt Ihnen entgegen und der betroffenen MN (ohne Delegierten oder Mitleselust) sowieso, weil dann ein Zeitfaktor keine Rolle mehr spielen würde.

Das könnten wir grundsätzlich natürlich. Das Problem dabei den Zeitfaktor völlig aussen vor zu lassen ist nur dass dann theoretisch auch nach einem halben Jahr noch jemand auf die Idee kommen könnte irgendwelche Wünsche für den Umbau eines Kartenausschnittes zu äußern. Wer will schon überprüfen wann genau jemand Anderes ohne Beteiligung Dritter Kenntnis von sowas erlangt hat. Deshalb wäre ich eher dafür dass benachbarte MNs aktiv über einen Löschantrag informiert werden und sich dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums dazu äußern können oder eben nicht. Das heisst nicht dass ich deine Variante ablehne (diese hätte immerhin den Vorteil dass sich niemand die Mühe machen müsste extra bei den betroffenen MNs vorbeizuschauen) ich bin nur nicht sicher ob sie letztendlich wirklich besser ist da es damit schwerer wird einen klaren Schlusspunkt unter eine Löschung zu setzen.
Zitieren
#12
Die OIK ist doch nicht in der Bringschuld und eine sich löschen lassende Nation ebenfalls nicht oder sollte es zumindest nicht sein. Wer sich entschließt, sich hier eintragen zu lassen, der darf ruhig gerne so viel Interesse zeigen, dass er einen Delegierten abstellt, der sich gelegentlich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Immerhin, um mal wieder auf das Beispiel von Aquatropolis zu kommen, weil wir leider kein anderes haben, liegt es eher in deren Interesse, dass das Landstück nicht verloren geht, als in unserem.

Insofern muss da keine Regelung getroffen werden. Jedenfalls nicht nach meinem Dafürhalten. Aquatropolis hätte offiziell beantragen können, dass an dieser Stelle wieder eine Landmasse eingezeichnet wird, weil es dafür zwingende Gründe gibt, der Beirat hätte über diesen Antrag entschieden, aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich positiv, weil es keine plausiblen Gründe dafür gibt, dass dort keine Landmasse sein soll oder man Aquatropolis diesen Wunsch abschlagen müsste und alle wären zufrieden gewesen. Wink

Wenn aber das Direktorium nach Gutdünken darüber entscheiden kann, dann kann es auch passieren, dass man sich innerhalb dieser Gruppe einig ist, dass man dem Wunsch nicht entsprechen will und dann gibt es eben dort keine Landmasse. Denn gegen diese Entscheidung wieder formell anzugehen ist hier ziemlich schwierig, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Das sollte man vermeiden und es wird vermieden, wenn man den Beirat entscheiden lässt.

Andererseits kann es natürlich sein, dass eine Landmasse eingezeichnet wird, obwohl sie gar nicht benötigt wird oder weil jemand genau den Platz für seine neue MN haben möchte, der ja eigentlich nach unseren Richtlinien als gesperrt gilt (Stichwort: Sperrung aller Wasserflächen) und kungelt mit dem Direktorium herum, statt wie bisher den Beirat eine Entscheidung über die Sperrung treffen zu lassen.

Das ist jedenfalls meine Meinung zu dem Thema in seiner Gesamtheit. Kurz gesagt, ich bin gegen die Einführung einer solchen Regelung, wie von Ihnen vorgeschlagen. Die letztendliche Entscheidung im Rahmen der Abstimmung trifft allerdings die Spielergemeinschaft Bergen. Wink
Zitieren
#13
Zitat:Original von Bianca Böhm
Die OIK ist doch nicht in der Bringschuld und eine sich löschen lassende Nation ebenfalls nicht oder sollte es zumindest nicht sein. Wer sich entschließt, sich hier eintragen zu lassen, der darf ruhig gerne so viel Interesse zeigen, dass er einen Delegierten abstellt, der sich gelegentlich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Immerhin, um mal wieder auf das Beispiel von Aquatropolis zu kommen, weil wir leider kein anderes haben, liegt es eher in deren Interesse, dass das Landstück nicht verloren geht, als in unserem.

Nur haben wir aus verschiedenen Gründen erst von der Löschung erfahren als die Landmasse schon weg war und durch (im Übrigen nicht gesperrte) Wasserfläche ersetzt wurde.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Insofern muss da keine Regelung getroffen werden. Jedenfalls nicht nach meinem Dafürhalten. Aquatropolis hätte offiziell beantragen können, dass an dieser Stelle wieder eine Landmasse eingezeichnet wird, weil es dafür zwingende Gründe gibt, der Beirat hätte über diesen Antrag entschieden, aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich positiv, weil es keine plausiblen Gründe dafür gibt, dass dort keine Landmasse sein soll oder man Aquatropolis diesen Wunsch abschlagen müsste und alle wären zufrieden gewesen. Wink

Wir haben informell den Wunsch geäußert dass dort wieder eine Landmasse eingezeichnet wird nur hat das nichts bewirkt. Falls ein formeller Antrag hilft stelle ich natürlich gerne einen nur habe ich im Regelwerk nichts gefunden dass mich zu der Annahme geführt hätte dass diese Möglichkeit überhaupt besteht und unter den Vorschlägen die vom Direktorium zum Umgang mit dieser Situation kamen war diese Option auch nicht genannt.

Zitat:Original von Bianca Böhm
Wenn aber das Direktorium nach Gutdünken darüber entscheiden kann, dann kann es auch passieren, dass man sich innerhalb dieser Gruppe einig ist, dass man dem Wunsch nicht entsprechen will und dann gibt es eben dort keine Landmasse. Denn gegen diese Entscheidung wieder formell anzugehen ist hier ziemlich schwierig, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Das sollte man vermeiden und es wird vermieden, wenn man den Beirat entscheiden lässt.

Ich habe es glaube ich schon ein paar mal gesagt aber ich weise gerne nochmal darauf hin. Der Änderungsvorschlag stellt es dem Direktorium ausdrücklich nicht frei den Wunsch einer benachbarten MN nach Eintragung einer Ersatzlandmasse abzulehnen (siehe §8 (4)).

Ich werde darüber nachdenken ob man die Entscheidungsfreiheit des Direktoriums im Falle dass kein solcher Wunsch geäußert wird weglassen könnte. Aber da die Regelung dem Direktorium auch nicht erlaubt nach eigenem Ermessen neue Landmasse zu schaffen sondern maximal dort Landmasse beizubehalten wo auch vorher schon welche war sehe ich da eigentlich kein gravierendes Problem (es wäre natürlich wünschenswert wenn sich hier noch andere zu dem Punkt äußern würden damit ich eine etwas breiter gefasste Einschätzung bekomme Wink).

Zitat:Original von Bianca Böhm
wie von Ihnen vorgeschlagen.

Ich halte eine formelle Anrede innerhalb eines Forums eigentlich für übertrieben aber da Sie ja anscheinend Wert darauf legen werde ich mich bemühen das in Zukunft zu berücksichtigen. Ich bitte schon mal vorsorglich um Entschuldigung falls ich es doch mal vergessen sollte.
Zitieren
#14
§8

...

4. Sofern eine MN beantragt ihre Landesformen löschen zu lassen, ist es eine Option des Direktoriums die freiwerdenden Stellen durch Substitutionslandmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung zu füllen so dass die geographischen Gegebenheiten der Region in groben Zügen erhalten bleiben,jedoch entscheidet der Beirat.
Zitieren
#15
Zitat:Original von Erica Simmons
......

Nein, ich lege kein Wert auf ein "Sie". Wink Nur ist mir aufgefallen, dass es hier deswegen Unstimmigkeiten gab und dachte ich mir "Bianca, sei mal lieber vorsichtig". Wink

Vielleicht sehe ich die OIK zu liberal und vertrete deshalb die Ansicht, dass man jedweden Antrag stellen kann, der im Zusammenhang mit der Kartenverwaltung steht, auch wenn das Ansinnen nicht fest im Regelwerk verankert ist. Ich weiß aber auch, dass z. B. speziell Frau Fresse damit ein Problem hat.

Also wenn explizit eine solche Festschreibung gewünscht wird, dann wird sich Bergen, so wie ich es kenne, sicherlich nicht dagegen sträuben. Nur ich persönlich halte es für überflüssig.


Den Vorschlag von Herrn Abacus finde ich auch nicht schlecht, auch wenn der Zusatz "... jedoch entscheidet der Beirat" etwas irreführend ist. Denn wenn dieser entscheidet, hat das Direktorium de facto keine reelle Option auf diese Lösung des Problems der plötzlich fehlenden Landmasse. Dem zu Folge kann man es auch gleich ganz heraus halten. Wink
Zitieren
#16
@Bianca Böhm: Also so weit es mich angeht können wir auf das "Sie" verzichten Wink


Ich habe auch den Vorschlag den Herr Abacus aufgebracht hat mal benutzt um den Entwurf noch mal zu überarbeiten:

[doc]
§8

...

3. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.

4. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.


[/doc]

Im Wesentlichen läuft es jetzt auf folgendes hinaus:

Wenn eine MN sich mit samt Landmasse löschen lässt kann eine benachbarte MN an der Stelle Ersatzlandmasse eintragen lassen wenn sie die Geographie in ihrer Nachbarschaft in groben Zügen erhalten möchte. Sollte kein solcher Wunsch geäußert werden, besteht die Option trotzdem nur entscheidet darüber dann der Beirat.

Das Direktorium hat in dieser Version nun keine Entscheidungsfreiheit in so einer Frage mehr und der Teil in dem es um die Weitergabe der Information zu bevorstehenden Löschungen und das Setzen eines Zeitfensters ging wurde weggelassen.

Die explizite Verankerung im Regelwerk wäre mir schon wichtig weil ansonsten die Zulässigkeit eines Antrages auf Schaffung von Ersatzlandmasse im Grunde immer Auslegungssache wäre.
Zitieren
#17
Mit diesem Entwurf kann ich gut leben..
Zitieren
#18
Mir ist das etwas zu sehr Larifari und zu offen - daher:

Zitat:Werden von der Karte der OIK Landmassen im Zuge von Gebietsveränderungen gelöscht, so sind Mitglieder in benachbarten oder angrenzenden Planquadraten binnen 60 Tagen dazu berechtigt, eine Landmasse ähnlicher aber nicht zwangsläufig identischer Form und Größe anzutragen und herstellen zu lassen. Einem solchen Antrag soll nur dann nicht stattgegeben werden, wenn Einwände weiterer Mitglieder in ebenfalls benachbarten oder angrenzenden Planquadraten bestehen oder Bedenken urheberrechtlicher Art seitens des Direktoriums geltend gemacht werden müssen.

Das mit dem Beirat werde ich nicht unterstützen. Wenn keiner der Nachbarn sich genötigt sieht, einen solchen Antrag zu stellen, dann besteht auch offensichtlich kein berechtigter Bedarf daran. Wenn, dann allgemeiner Natur.

Zitat:Sieht die Mehrheit des Beirates Bedarf an der Schaffung neuer oder der Löschung unbesiedelter Landflächen, so ist dies auf Grundlage eines entsprechenden Antrages an den beirat umzusetzen.


Ansonsten könnte man vielleicht mal generell eine Regelung schaffen, daß jede Kartenveränderung gewissen ästhetischen Mindeststandards genügen sollte. So "schön leer" wie die OIK gerade ist, könnte man sicher einiges verbessern.
Zitieren
#19
Zitat:Original von Ernst Willun
Ansonsten könnte man vielleicht mal generell eine Regelung schaffen, daß jede Kartenveränderung gewissen ästhetischen Mindeststandards genügen sollte. So "schön leer" wie die OIK gerade ist, könnte man sicher einiges verbessern.
Dabei hätte ich aber Bauchgrummeln - denn *die Geschmäcker* sind verschieden - was für mich ästhetisch wär,ist sicher für andere unakzeptabel.Dann hätten wir hier Ästhetikdebatten :-).
Zitieren
#20
Zitat:Dabei hätte ich aber Bauchgrummeln - denn *die Geschmäcker* sind verschieden - was für mich ästhetisch wär,ist sicher für andere unakzeptabel.Dann hätten wir hier Ästhetikdebatten :-).

Vetorecht für Anlieger solcher Maßnahmen müßte natürlich sein, ich hatte mir da aber kaum weiter Gedanken gemacht.


Ich merke auch gerade, daß es bei diesem angestrebten Recht zur Wiederherstellung ein ganz generelles Problem gibt und zwar dann, wenn eine alte Landmasse gelöscht oder stark verändert wurde und zwischen dieser Veränderung und der Beschwerde eines Anliegers bereits ein Antrag auf Eintragung/Reservierung gestellt wurde.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste