23.08.2011, 10:07
Huhu,
in den Regeln lese ich:
"Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
Was ist wenn man nur ein Forum aber keine Webseite hat? Ist eine Webseite zwingend vorgeschrieben?
Dezeit ist das so das unten im Forum
"Anturien ist ein fiktiver, rein virtueller, Staat"
steht. Ist so etwas ausreichend?
in den Regeln lese ich:
"Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
Was ist wenn man nur ein Forum aber keine Webseite hat? Ist eine Webseite zwingend vorgeschrieben?
Dezeit ist das so das unten im Forum
"Anturien ist ein fiktiver, rein virtueller, Staat"
steht. Ist so etwas ausreichend?

