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Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk
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Werte Majestät, der Antrag kann nicht erfolgreich sein, da nach § 3 des Regelwerks für einen Antrag auf Gebietsreservierung eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten ist. Sie müßten sich noch ein paar Tage gedulden.
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Ich dachte, ich könnte auch schon ein paar Tage den Antrag stellen und warten?
Muss ich einen neuen Antrag stellen oder wird dieser bearbeitet, wenn die Zeit rum ist?
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Serviceorientiert wie wir sind, brauchen Sie das nicht mehr. Ich leg mir den Antrag hier mal auf Wiedervorlage. Sollte ich es - aus welchen Gründen auch immer vergessen - so erinnern Sie mich bitte wieder daran.
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So, dann wollen wir hier mal weiter machen. Ich stelle fest, daß der Antrag vollständig ist, wobei ich bei einem späteren Eintragungsverfahren anregen möchte, noch eine Vorwahl und ein Staatskürzel zu ergänzen.
Dem Antrag wird stattgegeben und das Gebiet für Abaddonien reserviert.
gez. van Mauritz, Vizedirektorin für Kartenanträge
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Gemäß § 9, 1a des Kartenregelwerkes ist die Reservierung hiermit hinfällig.
gez. van Mauritz, Vizedirektorin für Kartenanträge