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Antrag auf Gebietseintragung gem. § 4 (3) Kartenregelwerk
Name der Nation: Tauroggen
URL:
http://www.tauroggen.de.vu
Kartenausschnitt:
Ansprechpartner: König Friedrich III.
Email Ansprechpartner: tauroggen001@web.de
Nachweis über Benachrichtigung vetoberechtigter Nationen:
Attekarien
Benachrichtigt
Dreibürgen
Benachrichtigt
Bergen
Benachrichtigt
Turanien bzw. Schwion
Benachrichtigt
Futuna
Benachrichtigt
Dostarusien
Benachrichtigt
Flakanien-Leonburg-Seibelsberg
Benachrichtigt
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Dostarusien hat keinerlei Einwände.
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Als Vertreterin Attekariens habe ich Einwände vorzubringen, die jedoch noch nicht mit einem Veto i.e.S. gleichzusetzen ist:
Zum einen wurde der Name unserer Bundeshauptstadt kopiert, ohne einen sachlichen Grund vorzusehen.
Das führt zu Verwerfungen und zu Unsicherheiten. Den Städten müssen nun zur deutlichen Kennzeichnung Zusätze angefügt werden, das stört unsere Form der Ausgestaltung in beträchtlichem Maße.
Zum anderen sind wir nicht mit der plötzlichen und damit unglaubwürdigen Veränderung der unmittelbar benachbarten Küstenlinie einverstanden.
Die vorhandene und in verschiedenen Kartenwerken abgebildete Geographie sollte nach unserem Dafürhalten übernommen werden.
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Zitat:Zum einen wurde der Name unserer Bundeshauptstadt kopiert, ohne einen sachlichen Grund vorzusehen.
Das führt zu Verwerfungen und zu Unsicherheiten. Den Städten müssen nun zur deutlichen Kennzeichnung Zusätze angefügt werden, das stört unsere Form der Ausgestaltung in beträchtlichem Maße.
Falsch, wir hatten bloß dasselbe Vorbild.
Danzig i.Pr. kann man ja unsere Stadt nennen und ihre einfach als Danzig belassen.
Zitat:Zum anderen sind wir nicht mit der plötzlichen und damit unglaubwürdigen Veränderung der unmittelbar benachbarten Küstenlinie einverstanden.
Die vorhandene und in verschiedenen Kartenwerken abgebildete Geographie sollte nach unserem Dafürhalten übernommen werden.
Darüber lässt sich von unserer Seite aus nicht reden.
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Meines Erachtens unzulässig, da keine Webpräsenz vorhanden.
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Ich würde gerne wissen, ob Attekarien Veto einlegen wird oder nicht, da ich eine Einigung vor Genehmigung des Verfahrens für erstrebenswert halte.
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Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Meines Erachtens unzulässig, da keine Webpräsenz vorhanden.
Da könnten Sie recht haben. Laut den Regeln müsste soetwas vorhanden sein.
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Eben. Diesbezüglich wurde in der Vergangenheit viel zu nachlässig verfahren - das sollte sich ändern.
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Ich weiß nicht inwieweit Webpräsenz mit Forum nicht identisch sein kann... es ist jedoch möglich, dass dies so angelegt war, und auch so zu deuten ist... jedoch gebe ich zu Bedenken, dass dies in den letzten (ich glaube schon fast) Jahren stets ohne Unterscheidung durchgeführt wurde...ich bin gerne bereit, dies zu ändern, und hierbei strikter darauf zu achten...
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Nun, die Doppelfunktion des Forum schließe ich mal aus - sonst hätte man nicht beides getrennt aufgeführt. Der erste Staat, bei dem dies mißachtet wurde, war meines Wissens Attekarien - so lange ist die Sache also noch nicht her. Natürlich kann man Staaten, die damals ohne Website eingetragen wurden, schlecht wieder austragen - aber man ab jetzt wieder rigoroser vorgehen. Regelwerk ist Regelwerk, es wird nicht dadurch ungültig, daß es einmal gebrochen wurde.