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[Eintragung] Königreich Tauroggen
#11
Wenn dies so wäre, dann dürfte Attekarien nicht auf der Karte sein . . . Also halte ich das für Quatsch nun eine Website bei anderen zu fordern.

Edit: Seine kaiserliche Hoheit war schneller
#12
Ich finde das mit der Webseite auch überzogen...jeder sollte seinen Staat so ausgestalten, wie er es möchte.

Allerdings müsste man irgendwie charakterisieren was eine MN ist.

Aber insgesamt gehört das wohl nicht in diesen thread.
#13
Dann schlagen Sie doch einfach vor, die Forderung nach einer Webseite aus den Regeln zu nehmen.
#14
Ich darf dann die Herren auch schon wieder zur Diskussion nach draußen bitten...

Nun, verehrte Kollegen, dann fordern wir ab sofort wieder eine HP.

*an die Hinausgehenden anderen, unbeteiligten gewandt*

Ihnen steht ja ein Antrag auf Regeländerung frei...

*zu dem Gesandten Tauroggens*

Sie haben das Votum des Direktoriums vernommen, ich würde Sie bitten, eine HP-Adresse nachzuliefern. Herzlichen Dank.
#15
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Nun, die Doppelfunktion des Forum schließe ich mal aus - sonst hätte man nicht beides getrennt aufgeführt. Der erste Staat, bei dem dies mißachtet wurde, war meines Wissens Attekarien - so lange ist die Sache also noch nicht her. Natürlich kann man Staaten, die damals ohne Website eingetragen wurden, schlecht wieder austragen - aber man ab jetzt wieder rigoroser vorgehen. Regelwerk ist Regelwerk, es wird nicht dadurch ungültig, daß es einmal gebrochen wurde.
Stimme ich zu.
Attekarien sollte dann auch eine Webpräsenz einrichten, sagen wir innerhalb von 30 Tagen, ansonsten muss ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Regeln der OIK eingeleiltet werden!
#16
Also, also jetzt aber mal halblang.

Erstens ist dies hier kein Diskussionssaal und zweitens werde ich niemanden zu irgendetwas zwingen...
#17
*Das Gespräch vom Gang mitgehört hat und den Kopf reinsteckt*

Zitat:Original von Ghz. von Hohenburg-Lohe
Attekarien sollte dann auch eine Webpräsenz einrichten, sagen wir innerhalb von 30 Tagen, ansonsten muss ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Regeln der OIK eingeleiltet werden!
Und wer entscheidet über dieses Verfahren? :rolleyes:

*schnell wieder verschwindet*
#18
Zitat:Original von Herzog von Kurland
Also, also jetzt aber mal halblang.

Erstens ist dies hier kein Diskussionssaal und zweitens werde ich niemanden zu irgendetwas zwingen...
Sie haben auch keinerlei Rechte dazu. Sie können auch lediglich die Leute bitten, hier nichts zu sagen, verbieten können Sie es nicht.
#19
Zitat:Sie haben das Votum des Direktoriums vernommen, ich würde Sie bitten, eine HP-Adresse nachzuliefern. Herzlichen Dank
.

Wir werden uns bemühen.
#20
Exactement Herr Gried... aber ich übe hier das Hausrecht aus...


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