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Klein-Kakafuja
#1
Guten Tag,

hiermit möchte ich einen Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk stellen. Das Territorum umfasst die [beiden] Insel[n] im Planquadrat X16

Name der Nation: Virtuelle Mikronation Klein-Kakafuja
URL der Website: Link
URL des Forums: Link
URL zum ältesten Post des Forums: Link
Kartenausschnitt: Link (rot markiertes Terrain)
Ansprechpartner: Daniel Krahwinkel
Email Ansprechpartner: souveraen.klein-kakafuja@hush.com

Mit freundlichem Gruß

Daniel Krahwinkel
#2
Guten Tag.

Leider kann ich auf den ersten Blick keine Aktivität von 30 Tagen erkennen.

Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
— Antrag auf Gebietsreservierung
— Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
5. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der antragstellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält.

Bitte reichen Sie entsprechende Unterlagen nach, anderenfalls ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig.

--

Nur falls sich jemand wundern sollte: Die rechtliche Grundlage für mein Verwaltungshandeln findet sich hier:
Zitat:[size=9]Geschäftsordnung - Artikel 4: Personal
(...)
9. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
(...)
[/size]
#3
Wer suchet der findet ;)

http://klein-kakafuja.forumieren.com/t1-...n-kakafuja
#4
Bringschuld. Keine Holschuld. ;)
Im übrigen gilt wie immer: Nur Verfahrensbeteiligte, bitte!

Eine 30tägige kontinuierliche Aktivität kann ich daraus allerdings nicht ersehen.
#5
Um damit auch meinen Senf dazu zu geben - die Reservierung im genannten Bereich wäre nicht möglich da diese Inseln zu Caledonien gehören,demnach nicht frei sind !

Dies ersieht man aus der Veuxin Karte die leider noch nicht in der Kartenbibliothek ist.Veuxin könntest Du das Bitte nachholen ?
#6
Das wäre diese hier vom 28.08.2012 - nur mal so zum Nachweis.
#7
Zitat:Original von Diego de Anglia
Dies ersieht man aus der Veuxin Karte die leider noch nicht in der Kartenbibliothek ist.Veuxin könntest Du das Bitte nachholen ?

(Done. Auch wenn es eigentlich keine offizielle Karte ist.)
#8
Würde denn etwas dagegen sprechen diese als Offiziell zu bezeichnen oder arbeitest Du schon an einer aktuelleren Karte?
Es würde allen besonders neuen Antragstellern die Suche nach der neuen Heimat erleichtern. :D
#9
Naja, sie steht jetzt bei den anderen Karten; eine spezielle Auszeichnung ist da eigentlich nicht nötig. :) Und ja, ich arbeite schon an einer aktuelleren Karte. ;)
#10
Gut !


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