Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

@ Wilhelm von Bajar
#31
Zitat:Christiane Bergmann-Roh:

Und mit welcher Begründung?

Ich frag, weil ich das nicht nachvollziehen kann. Jede MN hat doch ein Forum und öffentlicher gehts gar nicht. Immerhin heißt öffentlich "für jedermann sichtbar". Und ich persönlich finde schon, wenn eine "MN" zu benachrichtigen ist, dann ist eine MN gemeint, nicht ein Delegierter. Erst Recht, wenn man den Regelwerktext auf die Goldwage legt. cool Zunge raus Augenzwinkern

Sehe ich ganz genau so. Sonst bräuchte man ja nicht mal mehr ein Forum. Das Forum ist der "Hoheitsbereich" einer MN. Soll ich eine MN benachrichtigen, so hat dies meiner Meinung nach im Forum zu geschehen. Im Falle einer PN-Benachrichtigung sehe ich die öffentliche Benachrichtigung als nicht gegeben an.
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#32
Dann kann eine Forumsadministration aber bewusst neue Staaten auf der OIK verhindern in dem sie einen unliebsamen Account nicht freischaltet.
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#33
Wenn es hier im Forum gepostet ist, dann ist es auch öffentlich. Wenn eine MN Interesse an dem hat was in der OIK vorgeht sollte man schon regelmäßig hier vorbeischauen. Dafür hat man doch einen Delegierten. Wer das nicht macht dem ist es anscheinend nicht so wichtig. Dann darf man aber auch keine großen Töne spucken.
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#34
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Dann kann eine Forumsadministration aber bewusst neue Staaten auf der OIK verhindern in dem sie einen unliebsamen Account nicht freischaltet.

Das ist so nicht richtig. Wenn mein Account im Forum XY nicht freigeschaltet wird, wird sich immer ein Mitglied des Direktoriums finden, welches sich darum kümmert. In meinen bisher 8 Jahren in den Mikronationen war dies immer so und ich sehe keinen Grund zu der Annahme, dies könne sich ändern.
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#35
Zitat:Original von Elias Goff
Wenn es hier im Forum gepostet ist, dann ist es auch öffentlich. Wenn eine MN Interesse an dem hat was in der OIK vorgeht sollte man schon regelmäßig hier vorbeischauen. Dafür hat man doch einen Delegierten. Wer das nicht macht dem ist es anscheinend nicht so wichtig. Dann darf man aber auch keine großen Töne spucken.

Da bin ich anderer Meinung. Es wäre dann möglich, das zwar der Delegierte einer MN informiert wäre, nicht aber die gesamte Spielerschaft der betreffenden MN, weil es der Delegierte möglicherweise verabsäumt hat, seine MN zu informieren.
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#36
Das hat dann der Delegierte zu verantworten. Mit der Übernahme dieses Amtes sind schon ein paar Pflichten verbunden. Zum einen sollte die eigene MN regelmäßig über Neues informiert werden. Oder soll das alles nur ein netter Lückenfüller im VL-Lebenslauf sein? Optimalerweise postet man die Vetobenachrichtigung in einer MN, da stimme ich zu. Aber außnahmsweise sollte da keinem ein Zacken aus der Kone brechen, oder ein Blatt aus dem Lorbeerkranz wenns dann hier öffentlich gepostet wird. Von Bajar hat ja nicht alles über PN verkünden lassen. Schade, dass die meisten hier die deutsche Bürokratie in Reinkultur verkörpern. SOWAS macht die Kartenorgas kaputt.
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#37
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Zitat:Christiane Bergmann-Roh:

Und mit welcher Begründung?

Ich frag, weil ich das nicht nachvollziehen kann. Jede MN hat doch ein Forum und öffentlicher gehts gar nicht. Immerhin heißt öffentlich "für jedermann sichtbar". Und ich persönlich finde schon, wenn eine "MN" zu benachrichtigen ist, dann ist eine MN gemeint, nicht ein Delegierter. Erst Recht, wenn man den Regelwerktext auf die Goldwage legt. cool Zunge raus Augenzwinkern

Sehe ich ganz genau so. Sonst bräuchte man ja nicht mal mehr ein Forum. Das Forum ist der "Hoheitsbereich" einer MN. Soll ich eine MN benachrichtigen, so hat dies meiner Meinung nach im Forum zu geschehen. Im Falle einer PN-Benachrichtigung sehe ich die öffentliche Benachrichtigung als nicht gegeben an.

Das ist leider Quatsch. Eine MN braucht nicht zwingend ein Forum. Siehe Reunion. Das soll meiner Meinung nach auch so bleiben, weil wir da keine Vorschriften machen sollten. Der "Hoheitsbereich" sollte vielmehr die Homepage sein.

Und damit komme ich auch zu Frau Bergmann-Roh: Eben weil das Regelwerk aus dem o.g. keine Forumspflicht kennt und daher auch die Benachrichtigung in einem solchen nicht zwingend vorsieht. Meiner Auffassung nach könnte "öffentlich" auch hier im OIK-Forum sein... Denn was sagt § 4,3? "3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreservierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzenden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind." Dem Wortlaut nach steht da noch nicht mal, dass die Information im jeweiligen Staat zu erfolgen hat.
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#38
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Dann kann eine Forumsadministration aber bewusst neue Staaten auf der OIK verhindern in dem sie einen unliebsamen Account nicht freischaltet.

Das ist so nicht richtig. Wenn mein Account im Forum XY nicht freigeschaltet wird, wird sich immer ein Mitglied des Direktoriums finden, welches sich darum kümmert. In meinen bisher 8 Jahren in den Mikronationen war dies immer so und ich sehe keinen Grund zu der Annahme, dies könne sich ändern.
Das habe ich hin und wieder gemacht, wenn mir der Sinn danach stand. Das bedingt aber keine Verpflichtung für den jeweiligen Direktor. Von daher ist die Argumentation schon stimmig, dass es so zu einer Blockierung kommen kann.
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#39
Ha haaaa...... da hängen wir uns dann aber spitzfindig wie wir sind an dem Wort "Staaten" auf. Die Staaten sind zu informieren, nicht der Delegierte. Und der Staat ist das Staatsvolk und das hält sich, bis auf eine einzige Ausnahme, in Foren auf.

Und warum der Staat und nicht der Delegierte? Weil das gesamte Volk mit der Eintragung einverstanden sein soll. Der Delegierte hat ja hier die Meinung des Staates zu vertreten und nicht seine eigene.

Nun kann man aber nicht erwarten, dass das Staatsvolk sich hier in regelmäßigen Abständen blicken lässt. Und der Delegierte kann verhindert sein, z. B. durch Krankheit oder sogar Tod und hatte, in letztem Fall sowieso, keine Möglichkeit seine Verdinderung in seinem Staat anzuzeigen. Was dann? Dann ist es wiederum gut, wenn die Benachrichtigung im Staat und nicht im Delegierten-Postfach erfolgte. Wink

Der Sinn der dahinter steckt, also hinter der Benachrichtigung im Forum der betroffenen MN, ist ja auch nicht unbeachtlich: Eventuelle Unstimmigkeiten zwischen den Nachbarstaaten sollen, zur Vermeidung eines Vetos, im Vorfeld geklärt werden. Und das geht natürlich am besten und vor allem zügigsten im Forum des betreffenden Staates.

Von daher würde ich, wenn auch nicht ausdrücklich im Regelwerk so benannt, hier von Gewohnheitsrecht sprechen. Wink

Auch sehe ich nicht, wie ein Staat eine Eintragung blockieren könnte, nur weil der Antragsteller in dessen Forum nicht freigeschaltet wird. Das ist bewusste Sabotage die durch den Beirat als solche geklärt werden kann, so dass die Eintragung auch ohne offizielle Benachrichtigung des blockierenden Staates, sozusagen als Sonderfall, erfolgen kann. Letztendlich würde sich eine Eintragung also immer nur verzögern, aber nie gänzlich verhindern lassen. Jedenfalls nicht aus diesem Grunde.
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#40
Zitat:Original von Christiane Bergmann-Roh
Ha haaaa...... da hängen wir uns dann aber spitzfindig wie wir sind an dem Wort "Staaten" auf. Die Staaten sind zu informieren, nicht der Delegierte. Und der Staat ist das Staatsvolk und das hält sich, bis auf eine einzige Ausnahme, in Foren auf.

Und warum der Staat und nicht der Delegierte? Weil das gesamte Volk mit der Eintragung einverstanden sein soll. Der Delegierte hat ja hier die Meinung des Staates zu vertreten und nicht seine eigene.

Nun kann man aber nicht erwarten, dass das Staatsvolk sich hier in regelmäßigen Abständen blicken lässt. Und der Delegierte kann verhindert sein, z. B. durch Krankheit oder sogar Tod und hatte, in letztem Fall sowieso, keine Möglichkeit seine Verdinderung in seinem Staat anzuzeigen. Was dann? Dann ist es wiederum gut, wenn die Benachrichtigung im Staat und nicht im Delegierten-Postfach erfolgte. Wink

Der Sinn der dahinter steckt, also hinter der Benachrichtigung im Forum der betroffenen MN, ist ja auch nicht unbeachtlich: Eventuelle Unstimmigkeiten zwischen den Nachbarstaaten sollen, zur Vermeidung eines Vetos, im Vorfeld geklärt werden. Und das geht natürlich am besten und vor allem zügigsten im Forum des betreffenden Staates.

Von daher würde ich, wenn auch nicht ausdrücklich im Regelwerk so benannt, hier von Gewohnheitsrecht sprechen. Wink

Auch sehe ich nicht, wie ein Staat eine Eintragung blockieren könnte, nur weil der Antragsteller in dessen Forum nicht freigeschaltet wird. Das ist bewusste Sabotage die durch den Beirat als solche geklärt werden kann, so dass die Eintragung auch ohne offizielle Benachrichtigung des blockierenden Staates, sozusagen als Sonderfall, erfolgen kann. Letztendlich würde sich eine Eintragung also immer nur verzögern, aber nie gänzlich verhindern lassen. Jedenfalls nicht aus diesem Grunde.

Ita est! =)
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