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[Ausschreibung] Exekutivdirektor
Zitat:Original von Ernst Willun
Zitat:Stellen wir uns vor, die Wahlergebnisse wären diesmal so ausgelegt worden, wie bei den Wahlen zuvor.

Ich habe da ehrlich gesagt keinen Überblick mehr und keine rechte Erinnerung wie es gehandhabt wurde. Aber wenn es immer so gehandhabt wurde, dann sollte es in der Tat auch weiter so gehandhabt werden.

Seit 2006 kenne ich die OIK und seither wurde es immer so gehandhabt, soweit ich mich erinnere.
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Da wir wahrscheinlich eh bis Freitag mit einer Intervention warten müssen, wie gehen wir nun vor? Lassen wir das Direktorium entscheiden, und diese Entscheidung wird anerkannt oder sollen wir trotzdem ein Schiedsgericht als letzte Instanz entscheiden lassen?
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Ich bin zwar kein Delegierter mehr, und das bleibt auch so bis hier wieder nach Demokratischen Prinzipien entschieden wird, aber ich halte ein Schiedsgericht noch immer für die Eleganteste Möglichkeit.
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Und wo in der GO ist ein Schiedsgericht verankert?
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Dem geschäftsführenden Direktorium würde ich eine solche Entscheidung nicht überlassen. Direktoren die nach meiner Meinung abgewählt wurden oder nicht mehr zur Wahl standen sollen darüber entscheiden, ob sie nun doch oder noch einmal ins Rennen gehen? Das fände ich reichlich abstrus. Stellen wir in der VV doch einen Antrag, dass selbige die Entscheidung der Direktorin für Kartenanträge, Inga van Mauritz, vom 04.08.2014, sowohl die Wahl zum Exekutivdirektor der OIK als auch die Wahl zum Vizedirektor für Kartenanträge betreffend, als nichtig zurückweist und das daher Elias Goff zum Vizedirektor für Kartenanträge und Friedrich Alexander I. zum Exekutivdirektor der OIK bestimmt sind.
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@ Wilhelm: Kommt drauf an. Die Entscheidung wäre ja dann auch für kommende Wahlen bindend. Alles andere wäre ja eine Farce wenn es bei der nächsten Situation wieder anders geregelt würde.
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Zitat:Original von Susanne Weinbergh
Und wo in der GO ist ein Schiedsgericht verankert?

Genau deshalb sollte die VV entscheiden. Und nur diese!
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Nur müssen dann beide Wahlen getrennt behandelt werden, die des Exekutivdirektors und die des Vize-Direktors für Kartenanträge.
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Von mir aus auch zwei Anträge an die VV. Allerdings handelt es sich ja um zusammenhängende Entscheidungen, daher könnte man doch beide Wahlen in einem Antrag zusammen fassen?
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Weil, wenn man sich auf die einfache Mehrheit beruft, beide Wahlen unterschiedlich zu bewerten sind.
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