06.08.2014, 20:26
Ok, dann nehm ich ne Magnumflascha =)
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[Ausschreibung] Exekutivdirektor
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06.08.2014, 20:26
Ok, dann nehm ich ne Magnumflascha =)
06.08.2014, 20:27
Ach übrigens, bei der Wahl des Vizedirektor für Kartenanträge erneuere ich hiermit des Vorwurf des Wahlbetruges.
Zitat:Die Wahlfälschung, auch als Wahlbetrug bezeichnet, ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlf%C3%A4lschung) Das Mitzählen von Enthaltungen entspricht diesem: Zitat:Die Stimmenthaltung ist – wo zulässig – eine Form der Ausübung des Stimmrechts und bedeutet, dass eine Person weder für noch gegen einen Antrag stimmt in der Absicht, weder positiv noch negativ auf das Zustandekommen eines Beschlusses einzuwirken.(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmenthaltung)
06.08.2014, 20:33
Und genau das trifft auf Ingas Entscheidung (so falsch ich sie persönlich auch halte) NICHT zu. Sie hat das gemacht was die GO zulässt. Eine andere ZULÄSSIGE (aber durch Gewohnheitsrecht nicht gedeckte) Interpretation von Mehrheit gefunden. Das ist also kein Wahlbetrug. Grüße von einer Wand an die andere.
Aber weil Du ja so gerne die als Quelle nicht zuverlässige Wikipedia heranziehst: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_N...schland%29 Das machst Du mit Inga. Wo ist mein Würzwein?
06.08.2014, 20:34
Eine Enthaltung ist aber weder eine Stimme dafür noch dagegen, folglich dürfen sie nicht das Ergebnis beeinflussen.
Und nein, ich mache keine Übele Nachrede, ich erhebe einen Begründeten und Schwerwiegenden Vorwurf.
06.08.2014, 20:36
Ich hol mal Popcorn..
06.08.2014, 20:37
Reicht eine Max-Magnum-Flasche (also eine Amphore), rüber.
Wohl bekomms.
06.08.2014, 20:38
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus *gluggglugglugg* Legga
06.08.2014, 20:47
Hier mein Vorwurf noch mal mit Gesetzten:
Zitat:(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit[...] bestraft.(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107a.html) Und bei der Mitzählung von Enthaltungen handelt es darum Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zi...i/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81) Ach so, ich strebe keinen Rechtsstreit an, ich nutze das nur als Nachweis das es sich hier um einen Wahlbetrug handelt)
06.08.2014, 20:50
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus Hier! 2 tassen bitte.
06.08.2014, 20:51
Eilt herbei wie ein Oberkellner
Hier, bitte. |
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