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[Ausschreibung] Exekutivdirektor
Zitat:Ach Ernst, das wurde hier schonmal diskutiert: Eine Gruppe kann ein Mitglied ohne Angabe von Gründen rausschmeißen, hier irgendwo in den Annalen ist der Link dazu . Damals warst Du meine ich auch in der Diskussion dabei.

Und ein Forenadmin bzw. Forenowner hat schon zweimal das Recht zu entscheiden wer hier wie mitmachen darf. Er kann es der OIK nicht vorschreiben, die kann sich dann auch einfach ein anderes Forum sichen, aber derjenige der bezahlt, der darf mehr oder weniger machen was er will.

Der Rechtweg RL steht ja dennoch frei, der ist ja nicht vom Forum abhängig, aber es ist dem betroffenen Admin wohl kaum zuzumuten dass er das Mitglied in dem von ihm allein bezahlten Forum weiter duldet.

Prinzipiell kann er natürlich alles, weil er "Hausrecht" hat, aber hier könnte er sich unter Umständen zu einem gewissen Grade gebunden haben. Da muß immer der Einzelfall betrachtet werden.

Aber in der Tat, lassen wir es...
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Zitat:Original von Friedrich Alexander I.
*Popcorn und Bier auf den Tisch stell*

mampf
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Zitat:Original von Susanne Weinbergh
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.

Wir drehens uns wirklich im Kreis. Sinnfrei... Anstattd dass Du dich auf den von allen anderen mitgetragenen Konsens einigst musst Du unbedingt noch als unbeteiligter einen drauflegen.. das ist einfach nur noch sinnfreies provozieren... darauf gehe ich nicht mehr ein.

Es ist aber allgemien so das Enthaltungen nicht mitzählen, damit ist Goff mit 56,25 % gewählt.
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle (Auf die sich das Direktorat beruft) die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.

Das nehme ich in meine provisorische und natürlich zunächst noch inoffizielle To-Do-Liste auf:

Wahlen per mn-wahl. Dafür ist das Tool ja auch da.
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Mal ernsthaft. Wir brauchen jetzt eine Konkrete Lösung. Und bevor wir hier alle Streiten können wir ja im Beirat einen entsprechenden Beschluss durchpeitschen oder?
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:Original von Susanne Weinbergh
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.

Wir drehens uns wirklich im Kreis. Sinnfrei... Anstattd dass Du dich auf den von allen anderen mitgetragenen Konsens einigst musst Du unbedingt noch als unbeteiligter einen drauflegen.. das ist einfach nur noch sinnfreies provozieren... darauf gehe ich nicht mehr ein.

Es ist aber allgemien so das Enthaltungen nicht mitzählen, damit ist Goff mit 56,25 % gewählt.

Im Bundesrat ist es nicht so, da zählen sie faktisch als Nein-Stimmen.

In § 6 III GO gibt es tatsächlich einen Passus, aber der bezieht sich nur auf Beschlüsse, nicht auf Wahlen. Da müßte man freilich wieder auslegen, ob da nun Wahlen mitgemeint waren...
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Zitat:Original von Friedrich Alexander I.
Mal ernsthaft. Wir brauchen jetzt eine Konkrete Lösung. Und bevor wir hier alle Streiten können wir ja im Beirat einen entsprechenden Beschluss durchpeitschen oder?

Warten bis Freitag, falls Inga nicht doch noch zusammen mit Idris (der ist ja auch noch da und hat noch die Verantwortung) den Hut aufseztzt. Alles andere nutzt nix.
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Zitat:Original von Ernst Willun
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:Original von Susanne Weinbergh
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.

Wir drehens uns wirklich im Kreis. Sinnfrei... Anstattd dass Du dich auf den von allen anderen mitgetragenen Konsens einigst musst Du unbedingt noch als unbeteiligter einen drauflegen.. das ist einfach nur noch sinnfreies provozieren... darauf gehe ich nicht mehr ein.

Es ist aber allgemien so das Enthaltungen nicht mitzählen, damit ist Goff mit 56,25 % gewählt.

Im Bundesrat ist es nicht so, da zählen sie faktisch als Nein-Stimmen.

In § 6 III GO gibt es tatsächlich einen Passus, aber der bezieht sich nur auf Beschlüsse, nicht auf Wahlen. Da müßte man freilich wieder auslegen, ob da nun Wahlen mitgemeint waren...

Dafür haben wir den BGH:
Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]
Enthaltungen sind nach alledem bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen. [...]
Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zi...i/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81)
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Zitat:Original von Ernst Willun
Wenn die bisherige Praxis nachweislich anders war, dann plädiere ich auch für die Beibehaltung dieser Praxis, denn darüber waren wir uns dann ja wohl einig. Auch wenn rein nach dem Wortlaut das Direktorium durchaus richtig entschieden hat.

Empfehlenswert wäre allerdings eine klare und für Jedermann verständliche Neufassung.

Sehr vernünftig!
Das neue Direktorium oder auch ein Delegierter können ja nach der Amtsübergabe einen Vorschlag zur Konkretisierung des besagten Paragraphen stellen.
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Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Zitat:Original von Ernst Willun
Empfehlenswert wäre allerdings eine klare und für Jedermann verständliche Neufassung.

Sehr vernünftig!
Das neue Direktorium oder auch ein Delegierter können ja nach der Amtsübergabe einen Vorschlag zur Konkretisierung des besagten Paragraphen stellen.

Diese Forderung stelle ich schon sein beginn der Debatte.
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