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Ich formuliere mal wieder vorsichtig: Egal wie mans dreht und wendet,
1. Die Wahl ist entschieden
2. Sonderlösungen und Abweichungen von der bisher angewendeten Norm bringen nur Zank
3. Eventuelle RL-Gesetze sind nicht wirklich greifbar und wenn, dann greift Nr. 1.
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Zitat:Original von Ernst Willun
Empfehlenswert wäre allerdings eine klare und für Jedermann verständliche Neufassung.
Sehr vernünftig!
Das neue Direktorium oder auch ein Delegierter können ja nach der Amtsübergabe einen Vorschlag zur Konkretisierung des besagten Paragraphen stellen.
Diese Forderung stelle ich schon sein beginn der Debatte.
Sag ich ja. Und ich sehe hier niemanden (ausser Inga van Mauritz) der das nicht prinzipiell ebenfalls so sieht. Einige verstehen zwar die Entscheidungen, sind aber wohl der Meinung, es sei besser gewesen eben nicht zu verfahren, wie verfahren wurde. Verfahrene Situation das!
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Zitat:Original von Elias Goff
Ich formuliere mal wieder vorsichtig: Egal wie mans dreht und wendet,
1. Die Wahl ist entschieden
2. Sonderlösungen und Abweichungen von der bisher angewendeten Norm bringen nur Zank
3. Eventuelle RL-Gesetze sind nicht wirklich greifbar und wenn, dann greift Nr. 1.
Ita est.
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:Original von Ernst Willun
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:Original von Susanne Weinbergh
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.
Wir drehens uns wirklich im Kreis. Sinnfrei... Anstattd dass Du dich auf den von allen anderen mitgetragenen Konsens einigst musst Du unbedingt noch als unbeteiligter einen drauflegen.. das ist einfach nur noch sinnfreies provozieren... darauf gehe ich nicht mehr ein.
Es ist aber allgemien so das Enthaltungen nicht mitzählen, damit ist Goff mit 56,25 % gewählt.
Im Bundesrat ist es nicht so, da zählen sie faktisch als Nein-Stimmen.
In § 6 III GO gibt es tatsächlich einen Passus, aber der bezieht sich nur auf Beschlüsse, nicht auf Wahlen. Da müßte man freilich wieder auslegen, ob da nun Wahlen mitgemeint waren...
Dafür haben wir den BGH:
Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]
Enthaltungen sind nach alledem bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen. [...]
Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zi...i/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81)
Du müßtest aber auch die Norm bzw. den Vertrag mitzitieren für die der BGH das seinerzeit entschieden hat. Der BGH hat ja nicht unsere GO ausgelegt, aber es muß im Grunde jeder Einzelfall entschieden werden. Allerdings ist ja ein Link dabei, vielleicht lese ich das mal durch.
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Bitte keine Gesetze mehr. Aber für Glühwein bin ich noch zu haben.
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Bitte schön.
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Grazie.
Und dabei wollte ich doch nur den Schnitzel-Montag in der Kantine abschaffen.
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Es ist schön wenn die Vernunft den Sieg erringt.
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Es ist schön wenn die Vernunft den Sieg erringt.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es falsch ist. Das hab ich nur gemacht, damit Ruhe im Puff ist und du heute Nacht ruhig schlafen kannst.