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Liegt das nicht eher im Zuständigkeitsbereich der Frau Vizedirektorin?
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War/ist die vielleicht durch Heiratspläne, Flitterwochen, ect. entschuldigt?
Und könnte man einen Löschantrag auch unter "Mitgliedsangelegenheiten" fassen? So dass "Antragsangelegenheiten" nur den Bezug zu Eintragungs- und Gebietsänderungsanträge hat?
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Ich kümmer mich alsbald darum. Grundsätzlich vertritt sich das Direktorium gegenseitig.