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[Eintragungsantrag]Ascaaron - Diskussion
#21
Da ich nicht erwarte, dass Sie das Kartenregelwerk überhaupt im Archiv sehen, hier die relevanten Ausschnitte:

Zitat: §3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite auf denen allgemeine Informationen sowie
Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.


§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.
5. Mit dem Antrag auf Gebietseintragung ist zusätzlich ein Antrag zur Erteilung einer internationalen Vorwahl einzureichen. Die
notwendigen Daten werden durch den antragsprüfenden Kartenbeauftragten im Fall der Eintragung an die Abteilung für Vorwahlen übermittelt.
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#22
Naja, das ist wie gesagt erfüllt. Smile
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#23
Trotzdem muss ein formeller Antrag eingebracht werden Wink
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#24
Naja, das sollte zu schaffen sein.

Andererseits könnte man auch wieder eine Bürokratiedebatte starten, da es ja eigentlich überflüssig ist, hier so einen Aufwand zu machen, wenn es ohnehin schon alle zur Kenntnis genommen haben. Big Grin
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#25
Zitat:Original von Frederic Elskamp
Naja, das sollte zu schaffen sein.

Andererseits könnte man auch wieder eine Bürokratiedebatte starten, da es ja eigentlich überflüssig ist, hier so einen Aufwand zu machen, wenn es ohnehin schon alle zur Kenntnis genommen haben. Big Grin

Aber dennoch ist ein formeller Antrag zu stellen. Wink
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#26
Entschuldigung, ich habe da noch ein paar Fragen zum Antrag von Ascaaron.

Hier mal den Gebietsausschnitt, wo sich Ascaaron niederlassen möchte:
[Bild: img_1139744872.GIF]

Das liegt zwischen Renslö und Cordanien im Norden und Caldonien im Süden. Spricht nichts dagegen. Nur hätte ich gerne mal gewusst, wie groß das Staatsgebiet ist und wieviele Einwohner dort leben. Entsprechende Daten konnte ich der HP nicht entnehmen und im Forum war ich zu faul danach zu suchen. 8)

Sollte es dazu noch keine exakten Daten geben, möchte ich vorschlagen, dass man sich vielleicht an den Landesgrößendaten der Nachbarn orientiert. Am Anfang ist ja alles noch irgendwie austauschbar. Wink
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#27
Einwohnerzahl wurde noch nicht eingetragen,hier sind sie:
Einwohner: 6,4 Mio. Einwohner.
Staatsgebiet so groß wie das gewünschte Gebuiet.
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#28
Drei- bis viermal die Kartenfläche Futuna und ein Neuntel unserer Einwohner? Ich glaube, ich schreie gleich.
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#29
Zitat:Original von Faantir Gried
Drei- bis viermal die Kartenfläche Futuna und ein Neuntel unserer Einwohner? Ich glaube, ich schreie gleich.
3-4 Mal so gross wie Albenien, aber die Hälfte Einwohner...

Allerdings gibt es keinen Massstab, Herr Gried, daher kann man offiziell nichts dagegen sagen.
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#30
Ascaaron belegt 2/3 der Fläche Neuenkirchens (exkl. Nugensil) - soll aber nur 1/34 der Einwohner haben? Danke für den zusätzlichen Vetogrund.
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