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Wertes Direktorium der OIK,
im Sinne eines gemeinsamen Namens haben sich die Anrainer(Turanien, Dreibürgen, Vanezia, Futuna) der Wasserflächen E-H,1-3 auf den gemeinsamen Namen
Nordmeer geeinigt.
Ich möchte das Direktorium nun darum bitten, diesen Namen für dieses Meer einzutragen und festzulegen.
Nachweis 1 - hier kann man die Einigkeit der Staaten Turanien und Futuna sehen
Nachweis 2 ab Post 6
Nachweis 3
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Nachweis 3 kann ich nicht einsehen...
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Ich habe den Dogen gebeten, es hier noch einmal zu bestätigen.
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Ich bestätige die Einigung auf den Meeresnamen Nordmeer.
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Zitat:![[Bild: oikbrief.gif]](http://www.koenigreich-noeresund.de/oik/oikbrief.gif)
Vizedirektor für Kartenanträge
Kartographiebüro der OIK
Betr: Antrag auf Eintrag eines Meeresnamens vom 31.03.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Antrag von besagtem Datum wird stattgegeben, das Verfahren wird eröffnet.
Die Frist zum Widerspruch beträgt 168 Stunden/ 7 Tage, bis zum 12.04.1006
gez.
von Kurland
OIK-Vizedirektor für Kartenanträge
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Zitat:Die Frist zum Widerspruch beträgt 168 Stunden/ 7 Tage, bis zum 12.04.1006
Ich bitte um Aufklärung, welche Widerspruchsmöglichkeiten es gibt. Welche Staaten sind widerspruchs-/vetoberechtigt?
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Und inwiefern man gegen einen Einspruch vorgehen kann?
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Die Anrainerstaaten...da es dazu keinen Passus im Regelwerk gibt, wurde das beim letzten Mal auch so gehandhabt...in Anlehnung an die normalen Eintragungen...
Da die Einigung vorliegt, befürchte ich nicht, dass sie Gegenmaßnahmen einleiten müssen, Emir Gried ;)
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Die Widerspruchsfrist ist verstrichen, der Name "Nordmeer" wird auf der Karte verzeichnet.