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Der Marienordensstaat erwägt des innerstaatliche Meer im Bereich T-U.17-18-19 einen Namen zu geben. Es soll heißen:" Ordenssee".
Da es sich um einen Bereich handelt, der kein anderes Land zur Zeit tangiert, hoffen wir, dass die Namensgebung keine Probleme machen dürfte.
Gott sei mit Euch!
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Innerstaatliche Meere können benannt werden, wie der Staat es will und tangieren die OIK, die für die Bearbeitung der Karte zuständig ist, grundsätzlich nicht.
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Die Antwort ist ja recht angenehm, aber eine Frage sei noch gestattet:
Wird der Name (Ordenssee) auch auf der OIK- Karte vermerkt?
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Zitat:Original von Axelander van der Hayden
Die Antwort ist ja recht angenehm, aber eine Frage sei noch gestattet:
Wird der Name (Ordenssee) auch auf der OIK- Karte vermerkt?
Ich glaube die Vermerkung auf der Karte war auch der Grund des Antrags, Herr Elskamp.
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Da der See nicht nummeriert wurde
(siehe hier) und aufgrund der Übersichtlichkeit der Karte nicht jede topographische Einheit mit einem Namen bezeichnet werden kann, ist dieser Antrag abzulehnen.
Der Name des Sees wird damit nicht auf der OIK-Karte eingetragen.
edit: Es steht Ihnen selbstverständlich frei auf eigenen, regionalen Karten oder Kartenausschnitten diesen Namen einzutragen.
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Ist ja eigentlich schade, dass ein Vermerk nicht vorgenommen wird.
Wir werden auf unserer Regionalkarte den angegebenen Namen ab sofort benutzen.
Danke in Gottes Namen für den Hinweis.