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Die OIK, als bekanntermassen trotz einiger Versuche bisher "massstabslose" Organisation, sollte eine geforderte Flächenangabe nicht als Vetogrund anerkennen. So zumindest meine Position. Warum sollte Futuna oder sonst wer, einem Nachbarland diese Verpflichtung aufdrücken können, die für alle anderen Staaten der OIK nicht galt und gilt? Flächenangaben waren und sind bisher freiwillig.
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Vielleicht sollten wir den Beteiligten die Gelegenheit geben sich auszutauschen. Wenn Futuna ein Veto einlegen sollte, dann entscheidet das Direktorium und holt ggf. den Rat des Beirats ein.
Irgendwelche Spekulationen sind sicher momentan noch nicht erforderlich oder gar hilfreich.
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Die OIK sollte versuchen zu vermitteln, damit der Konflikt zwischen Krai und Futuna auch so gelöst werden kann.
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Geht es hier um die Größenangabe der Landfläche, also in qkm? Seit wann sollte die wichtig sein? Gehört zur internen Ausgestaltung und ist daher unrelevant für den Antrag.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Geht es hier um die Größenangabe der Landfläche, also in qkm? Seit wann sollte die wichtig sein? Gehört zur internen Ausgestaltung und ist daher unrelevant für den Antrag.
Das sehe ich allerdings absolut auch so. Was soll das? Tauroggen hat seine Größenangabe damals in der obskuren Maßeinheit ''400.000 Tauroggische Großmorgen'' angegeben, trotzdem gab es kein Futunisches Veto!?
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Meiner Meinung nach hat Futuna durchaus ein Recht darauf die Größe Krais zu erfahren.
EDIT: Man kann sie ja auch "schätzen" [*so* was man sowieso tun muß *so*] oder eben etwas schwammige Maßeinheiten verwenden
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Was ich noch nicht ganz verstanden habe: WARUM ist die Flächenangabe wichtig um über ein Veto entscheiden zu können?
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Zitat:Original von Isomir
Was ich noch nicht ganz verstanden habe: WARUM ist die Flächenangabe wichtig um über ein Veto entscheiden zu können?
Das ist auch etwas, was mich brennend interessiert.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Geht es hier um die Größenangabe der Landfläche, also in qkm? Seit wann sollte die wichtig sein? Gehört zur internen Ausgestaltung und ist daher unrelevant für den Antrag.
Wenn Vetos aus persönlichen oder politischen Gründen unzulässig sind und Vetos nicht aus ausgestalterischen Gründen eingelegt werden sollen - ja, was bleibt denn da noch übrig?
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Ich glaube, dass der Flächeninhalt des Landes Krai kein allzugroßes Problem darstellen sollte, was sich auch sicherlich schnell beheben lässt.
Einfach beheben, damit hätte sich auch die ganze Diskussion geklärt.