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Antrag Feststellung der Aktivität
#11
Ich halte das bisherige Verfahren für das einzig praktikable. Selbst wenn jemand nur einen Eintrag in 30 Tagen zustandebringt, dann hat er doch eine gewisse Ausdauer bewiesen.

Ich selber möchte mir nicht anmaßen die notwendige Mindestbeitragszahl festzulegen. Am besten du versuchst es mit einem Änderungsantrag. Bei diesem könnte dann eine Zahl festgelegt werden.
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#12
Es geht mir nicht um Zahlen, sondern um durchgängige Aktivität. Spamspiele sidn keine Aktivität!
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#13
Zitat:Original von Frederic Elskamp
Ich halte das bisherige Verfahren für das einzig praktikable. Selbst wenn jemand nur einen Eintrag in 30 Tagen zustandebringt, dann hat er doch eine gewisse Ausdauer bewiesen.


Also bitte.... ein Eintrag in 30 Tagen kann man wirklich nicht als "aktiv" bezeichnen. Allerdings muss auch nicht eine Mindestzahl festgelegt werden. Wenn das Direktorium, immerhin drei Personen an der Zahl, darüber berät, ob das Kriterium "Aktivität" erfüllt ist, wird sicherlich eine gescheite Antwort dabei herauskommen. Wenn die aber lautet "ist aktiv, da ein Beitrag innerhalb von 30 Tagen", dann hat es die Definition des Begriffs "aktiv" nicht verstanden.

Wenn man mich fragen würde, so würde ich sagen, dass "Aktivität" dann vorhanden ist, wenn man einen kontinuierlichen Aufbau der MN erkennen kann. Dabei ist es nicht von Belang, wenn mal fünf Tage am Stück nichts passiert. Könnte ja sein, dass sich nur zwei Real-Bürger hinter den IDs verbergen und die werden nicht unbedingt jeden Tag Zeit dafür investieren können.

Natürlich lassen sich so sogenannte "Ferien-MNs" nicht verhindern. Aber das ist dann ein anderes Problem, nämlich das der Eintragung auf der Karte, nicht das der Reservierung um die es ja wohl erstmal hier geht. Wink
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#14
Das Direktorium wird sich da sicherlich nicht der Auslegung des Herrn Exekuvtidirektors anschließen liebe Carmen Wink
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#15
Ich habe mich möglicherweise missverständlich ausgedrückt.

Vielmehr wollte ich sagen, dass alle anderen Kriterien sehr schwammig sind. Bei Schilda liegt natürlich wirklich ein Extremfall vor, aber wie würde man denn bei 5, 10 oder 15 Beiträgen handeln? Was ist ein qualitativ "hochwertiger" Beitrag und vor allem worin unterscheidet er sich von einem "minderwertigen" Beitrag.

Hierfür wäre ich dem Beirat dankbar, wenn er Richtlinien erlässt. Als Vertreter des Freistaats Fuchsen werde ich später einen Vorschlag unterbreiten.
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#16
Was haltet ihr von folgendem Entwurf:

Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Aktivität bedeutet, dass bei neuen Staaten ein substanzieller Aufbau erfolgt bzw. bei älteren Staaten ein staatliches Leben vorhanden ist. Dies ist in der Regel bei einer Beitragszahl von mehr als 40 in einem Zeitraum von 30 Tagen gegeben.
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.

So haben wir eine Definition und eine widerlegliche Vermutung, dass alles in Ordnung ist bei 40 Beiträgen je Monat. Widerlegt wäre die Vermutung etwa, wenn es nur Spamspiele sind etc. Die Zahl ist rein willkürlich und absichtlich niedrig gelegt, um Neugründungen nicht unnötig zu erschweren. Sie ist aber auf jeden Fall (auch weg-)verhandelbar.
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#17
Das wäre allerdings eine erhebliche Verschärfung der bisherigen Auslegung von Aktivität.

Bisher war es doch so, daß solange in den letzten 2 Monaten (60 Tagen) auch nur eine Minimalaktivität von 3-4 Beiträgen vorhanden war, der Beirat einer Löschung nicht zugestimmt hat. Ich kann mich zumindestens an keinen Fall erinnern.

Würde man einen solche Aktivitätsmaßstab einführen, müßte sich auch der Beirat daran orientieren und Staaten würden bedeutend schneller gelöscht.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß Aktivität auch weiterhin über Mail-Groups oder auch Chats stattfinden könnten. Der Kontrollaufwand wäre daher auch nicht unerheblich und auch nicht unbedingt einfach.
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#18
In dem Vorschlag steht "in der Regel". Ein Staat, der glaubhaft machen kann, über Mailgroups und Chats aktiv zu sein, dem bleibt das ohnehin vorbehalten.

Ich würde die Formulierung noch dahingehend verschärfen wollen, dass die Postings von verschiedenen Personen kommen müssen und Informationen aus dem Ausland nicht mitzählen ("Staatsbesuch aus Dingsbums: Wir sind neu und haben Euch lieb").
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#19
Ich lehne die Verschärfung der Aktivitätsdefinition scharf ab!
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#20
Ja genau, nehmen wir alle Staaten auf, die mangelhafte Aktivität besitzen und nach ein zwei Monaten zerfallen, ändern wir die Karte zehnmal im Monat. Ist schon richtig so Rolleyes
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