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Hausrecht
#1
Vorschlag für einen Geschäftsordnungsartikel, der den Umfang des Hausrechts inhaltlich definiert und dem Direktorium eine sichere Grundlage für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Räumen der OIK gibt.

Zitat:
1. Das Hausrecht umfaßt nicht:
a) das Recht zum Löschen oder Editieren von Beiträgen
b) das Recht zum Schließen oder Verschieben von Beiratsdiskussionen
2. Das Hausrecht umfaßt:
a) das Recht zum Schließen, Kopieren, Verschieben und Teilen von Threads/Beiträgen aus dem Kartographiebüro, dem Anmeldungsbüro und dem Direktoriumsbereich in den öffentlichen Bereich oder den Beirat
b) das Recht zum Erteilen von Verwarnungen zur Unterbindung von beleidigenden, diskriminierenden sowie abwertenden Bemerkungen
3. Verwarnungen erfolgen öffentlich und müssen als solche ersichtlich sein.
4. Bei Nichtdelegierten kann das Direktorium nach dreimaliger Verwarnung einen Hausverweis (Bann/Entzug der Schreibrechte) erteilen. Die Länge des Banns ist abhängig von der Schwere des Vergehens und vorhergehenden Bestrafungen. Sie liegt im Ermessen des Direktoriums, muß öffentlich bekannt gemacht werden und ist auf maximal eine Woche beschränkt.
5. Bei einem Delegierten hat das Direktorium nach dreimaliger Verwarnung eine Protestnote mit Bitte um Ablösung des Delegierten an die betreffende Mikronation zu schicken.
6. Auf Antrag des Verwarnten bzw. Gebannten kann der Beirat die Verwarnung bzw. den Bann aufheben.

Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind wie immer gern gesehen.

simoff
Es geht hierbei nur um Simon-Maßnahmen. Sollten Simoff-Maßnahmen notwendig werden, ist das natürlich Sache der Forenbetreiber.
simon
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#2
In der Idee dafür. Entschieden jedoch gegen 1b. Zerstörung von Beweisen. Im Nachhinein kann man immer behaupten, etwas sei unzüchtig gewesen.

Außerdem würde ich es begrüßen, wenn auch geblockte Delegierte an Wahlen teilnehmen dürfen.

EDIT: Nach einer bestimmten Zeit, sollten Verwarnungen auch verfallen.

EDIT 2: Und Besucher aus der GF müssen besonders freundlich sein und in jedem Satz mindestens eine Höflichkeitsfloskel fallen lassen. Big Grin
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#3
Zitat:Original von Nr.1
In der Idee dafür. Entschieden jedoch gegen 1b. Zerstörung von Beweisen. Im Nachhinein kann man immer behaupten, etwas sei unzüchtig gewesen.

1. umfaßt, was das Direktorium nicht darf, also Beweise zerstören Wink

Zitat:Außerdem würde ich es begrüßen, wenn auch geblockte Delegierte an Wahlen teilnehmen dürfen.

Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen notiert.

Zitat:EDIT: Nach einer bestimmten Zeit, sollten Verwarnungen auch verfallen.

Drei Verwarnungen pro Monat?


Zitat:EDIT 2: Und Besucher aus der GF müssen besonders freundlich sein und in jedem Satz mindestens eine Höflichkeitsfloskel fallen lassen. Big Grin

Big Grin
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#4
Drei Verwarnungen im Monat kann bei dem vorgeschlagenen Prozedere kaum jemand erreichen. Von daher würde ich das Verfallen auf mindestens 3 Monate festsetzen und bei der 2. Verwarnung die Nation benachrichtigen. Ein Delegierter, der sich unangemessen verhält, sollte schnellstmöglich abgelöst werden.
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#5
Eine Verwarnung sollte nach zwei Monaten verfallen, sofern die Person nicht erneut auffällt. Ansonsten sollte sie weiter bestehen.

Außerdem würde ich es gut finden, wenn auch Delegierte gebannt werden können. Wenn eine Nation hier einen Krawallmacher hinschickt, dann muss sie auch die Konsequenzen aus dessen Sperre tragen.
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#6
Wie verhält es sich, wenn jemand im Simonthread ein *so* Du bist doof! *so* einfügt?
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#7
*so*
Stimmt, das Hausrecht sollte auch auf SimOFF ausgeweitet werden. Dann kommt halt die Verwarnung auch SimOFF rüber. Der Effekt bleibt der gleiche.
*/so*
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#8
Delegierte zu blocken, ist problematisch, weil damit in die Rechte des Mitgliedsstaates eingegriffen wird. Man muß da auch eine höhere Hürde ansetzen als bei Nichtdelegierten. Man könnte den Delegierten höchstens mit Frist der OIK verweisen und das Land gleichzeitig auffordern innerhalb der Frist einen neuen Delegierten zu benennen.

Man darf die Regelung zur Verwarnung auch nicht zu kompliziert machen, da sonst der Überblick für das Direktorium verloren gehen könnte (Wer hat wann eine Verwarnung bekommen?, Ist diese schon erloschen? usw.). Der zusätzliche Aufwand sollte sich ja in Grenzen halten.

Da die OIK zwischen Simon und Simoff liegt sollte sich das Hausrecht auf alle Beiträge im OIK-Gebäude beziehen (Erdgeschoß, 1. und 2. Obergeschoß).

Vorschlag:
- drei Verwarnungen in drei Monaten
- nach der Zweiten Mitteilung an Regierung
- nach der Dritten Verweis mit Zweiwochenfrist
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#9
Zitat:Original von Henry J. Cherokei
Drei Verwarnungen im Monat kann bei dem vorgeschlagenen Prozedere kaum jemand erreichen. Von daher würde ich das Verfallen auf mindestens 3 Monate festsetzen und bei der 2. Verwarnung die Nation benachrichtigen. Ein Delegierter, der sich unangemessen verhält, sollte schnellstmöglich abgelöst werden.

*so* eventuelle könnte man dies dann simintern einbinden, zum Beispiel das der Deligierte wegen Beleidigungen ect. von den anderen Verhandlungspartnern abgelehnt wurde für weitere Gespräche...Aber man sollte dann sehen,das dieses Land nicht einfach die gleiche Person mit einer neuen ID vorbeischickt.*/so*
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