05.01.2008, 17:11
Das Direktorium beantragt, über den Reservierungsantrag des Inselbündnisses Horstreich im Beirat zu diskutieren und nachfolgend darüber abzustimmen, ob dem Reservierungsantrag stattgegeben werden soll.
Begründung:
Nach Auffassung des Direktoriums entspricht der Antrag auf Reservierung des Inselbündnisses Horstreich den Bestimmungen des derzeit gültigen Kartenregelwerks. Die Bestimmung des § 5 Punkt 6. verbieten zwar grundsätzlich die Eintragung eines geteilten Staatsgebiets, lässt diese jedoch zu, solange sich alle Teilstaatsgebiete innerhalb angrenzender Planquadrate befinden. Über die Anzahl der davon betroffenen Planquadrate sagt diese Regelung nichts aus.
Mit der Beantragung eines geteilten Staatsgebiets in stets aneinander grenzenden Planquadraten erfüllt das Horstreich trotz sehr hoher Anzahl der Planquadrate formell diese Regelung, sodass der Antrag die formellen Anforderungen erfüllt. Das Direktorium sieht sich trotzdem veranlasst, dem Beirat die Entscheidung dieses Antrags zu übertragen, da es inhaltliche Probleme erkennt.
Mit der Eintragung der vom Inselbündnis Hostreich beantragten Staatsgebiete auf über 80 Planquadraten würde sich wegen der Schaffung einer Vielzahl von neuen Landmassen in Form von Inseln das Bild der Gesamtkarte wesentlich verändern. Meere würden in großer Zahl grundsätzlich ihren Charakter verändern und Küstenlinien mit Inseln quasi "zugepflastert". Solche weitreichenden Veränderungen an der Gesamtkarte, von denen dann auch eine große Anzahl von Mitgliedern der OIK direkt betroffen wären und die das Bild unserer Welt grundlegend verändern, sollen nach Ansicht des Direktoriums dem Beirat der OIK vorbehalten bleiben.
Aus diesem Grund legt das Direktorium diesen Antrag auf Reservierung des Staatsgebiets für das Inselbündnis Horstreich dem Beirat zur Diskussion und Entscheidung vor.
Begründung:
Nach Auffassung des Direktoriums entspricht der Antrag auf Reservierung des Inselbündnisses Horstreich den Bestimmungen des derzeit gültigen Kartenregelwerks. Die Bestimmung des § 5 Punkt 6. verbieten zwar grundsätzlich die Eintragung eines geteilten Staatsgebiets, lässt diese jedoch zu, solange sich alle Teilstaatsgebiete innerhalb angrenzender Planquadrate befinden. Über die Anzahl der davon betroffenen Planquadrate sagt diese Regelung nichts aus.
Mit der Beantragung eines geteilten Staatsgebiets in stets aneinander grenzenden Planquadraten erfüllt das Horstreich trotz sehr hoher Anzahl der Planquadrate formell diese Regelung, sodass der Antrag die formellen Anforderungen erfüllt. Das Direktorium sieht sich trotzdem veranlasst, dem Beirat die Entscheidung dieses Antrags zu übertragen, da es inhaltliche Probleme erkennt.
Mit der Eintragung der vom Inselbündnis Hostreich beantragten Staatsgebiete auf über 80 Planquadraten würde sich wegen der Schaffung einer Vielzahl von neuen Landmassen in Form von Inseln das Bild der Gesamtkarte wesentlich verändern. Meere würden in großer Zahl grundsätzlich ihren Charakter verändern und Küstenlinien mit Inseln quasi "zugepflastert". Solche weitreichenden Veränderungen an der Gesamtkarte, von denen dann auch eine große Anzahl von Mitgliedern der OIK direkt betroffen wären und die das Bild unserer Welt grundlegend verändern, sollen nach Ansicht des Direktoriums dem Beirat der OIK vorbehalten bleiben.
Aus diesem Grund legt das Direktorium diesen Antrag auf Reservierung des Staatsgebiets für das Inselbündnis Horstreich dem Beirat zur Diskussion und Entscheidung vor.

