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[Eintragung] Verdon
#1
Antrag auf Gebietseintragung gem. § 4 (3) Kartenregelwerk

Name der Nation: Royaume de Verdon
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gew. Länderkennzeichen: V
gew. Vorwahl-Nr.: +133
Kartenausschnitt: (incl. Form und Größe des Landes)
[Bild: karte1aj7.gif]

Ansprechpartner: Laurent Bourdo[ätt]gmx[dot]net
Nachweis über Benachrichtigung vetoberechtigter Nationen:
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#2
Ich möchte anmerken, dass Tehuri auch noch eine Vetobenachrichtigung benötigt.
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#3
Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Ich möchte anmerken, dass Tehuri auch noch eine Vetobenachrichtigung benötigt.

http://oik.mn-orga.de/thread.php?threadid=1437

müsste man hier dann nicht genauso handeln?
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#4
Mir sind die Regelwerke der OIK bestens bekannt, Herr Lorgar. Und noch habe ich kein Verfahren eröffnet. In soweit sehe ich hier nichts zu beanstanden. Weitergehendes werde ich mit Ihnen bei bedarf aber im Foyer ausdiskutieren.
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#5
Pardon, dies habe ich übersehen.
Die Benachrichtigung wurde hinten angehängt.
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#6
Ich stelle fest, dass damit alle Angaben und die Benachrichtigungen vollständig sind und der Antrag damit gültig ist.
Das Kartenverfahren wird damit eingeleitet, Vetos durch vetoberechtigte Nationen können bis zum 10.04.08 22:10 Uhr eingelegt werden.
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#7
Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Mir sind die Regelwerke der OIK bestens bekannt, Herr Lorgar. Und noch habe ich kein Verfahren eröffnet. In soweit sehe ich hier nichts zu beanstanden. Weitergehendes werde ich mit Ihnen bei bedarf aber im Foyer ausdiskutieren.

Naja,
bei dem von mir dargelegten Thread wurde der Antrag sofort abgelehnt.
Sie haben nicht mal auf den Fehler hingewiesen wie hier.

Des Weiteren ist Steinhammer, wie das Vereinigte Großfürstentum auch, vetoberechtig.
Beide fehlen jedoch bei Antragstellung.

Bei Vyumö war das Fehlen von Benachrichtigungen der Grund für die Ablehnung des Antrags, so das ein zweiter erstellt werden musste.

Hier wurde das Nachreichen erlaubt und das Verfahren eröffnet, obwohl immer noch 2 Vetonationen nicht benachrichtigt wurden.

Daher denke ich schon, dass hiermit zweierlei Mass gemessen wird.
Aber ich wäre froh, wenn sie mir die Gründe dafür erklären könnten.

Danke sehr.
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#8
Steinhammer und das VG sind NICHT Vetoberechtigt...
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#9
Zitat:Original von Max Grün
Steinhammer und das VG sind NICHT Vetoberechtigt...

Sicher sind sie es.
Schau dir die Karte an und lies dazu das Regelwerk.
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#10
Zitat:1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.

uns jetzt sag mir wie das VG einen Planquadrat hat das an einen mit Staatsfläche versehenen Planquadrat angrenzt
Gleiches wenn die Karte richtig gezeichnet ist gilt auch für Steinhammer, da muss man aber zugegebenermaßen zweimal hinschauen,
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