Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Abstimmungsergebnis über neue GO
#1
Sehr geehrter Herr Exekutivdirektor, ich widerspreche Ihnen ja ungern, muss dies in Bezug auf das von Ihnen bekanntgegebene Ergebnis der Abstimmung jedoch leider tun.

Dass der Antrag nicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht haben soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es stehen immerhin 10 Ja- gegen 7 Nein-Stimmen.

Für die Zahl der abgegebenen Stimmen können Stimmenthaltungen nicht gewertet werden. Stimmen von Beiratsmitgliedern, welche mit "Enthaltung" gestimmt haben, sind nunmal so zu stellen, als hätten sie ihre Stimme nicht abgegeben, als hätten sie sich der Stimme "enthalten", also nicht abgestimmt.

Aktive Stimmenthaltungen als Nicht-Ja-Stimmen zu zählen widerspricht dem Wesen der Stimmenthaltung. Wer mit Enthaltung stimmt, will eben gerade nicht, dass seine Stimme quasi zur Gegenstimme wird, denn dann hätte er mit Nein gestimmt. Wer mit Enthaltung stimmt, dokumentiert damit nur, dass er garnicht abstimmen will. Er tut seinen Willen, eben nicht abstimmen zu wollen nur öffentlich kund und bleibt nicht einfach der Abstimmung fern.

So leid es mir auch in der Sache selbst tut (Turanien hat auch gegen die neue GO gestimmt), aber der Antrag auf Änderung der GO hat die nach Artikel 6 Punkt 1. der geltenden GO erforderliche "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" mit 10 von 17 erreicht.
#2
Die absolute Mehrheit wären aber 11 Stimmen
#3
Das ist so leider nicht richtig, werter Herr Pietarow. Ihre Aussage setzt voraus, dass 21 zu wertende gültige Stimmen abgegeben seien. Dem ist aber nicht so, da sich 4 der Beiratsmitgleider der Stimme enthalten haben. Deren Stimmen gelten als nicht abgegeben, da sich diese Beiratsmitglieder explizit "der Stimme enthalten" haben, also keine Stimme abgeben wollten.

So bleiben also nur 17 zu wertende Stimmen, von denen 9 die absolute Mehrheit bedeuteten. Mit 10 Ja-Stimmen ist somit die "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erreicht.
#4
Das ist jetzt echt interessant. Ich folge Kollege saxburger absolut darin, dass eine Enthaltung bedeuten soll, dass man NICHT mit Nein oder Ja stimmt. Ergo zählen diese Stimmen ja nicht bei der Gegenüberstellung von Ja und Nein.

Allerdings sind es ja schon abgegebene Stimmen... Sonst hätte man auch einfach nicht zur Abstimung gehen können... Insofern hätte er Pietarow recht... hmm...
#5
Nur so als Tip: für den Fall wurde die GO schonmal überarbeitet:

"1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden."

"mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Enthaltung ist ne abgegebene Stimme, weder für ja noch für nein, aber abgegeben. bei 21 Stimmen sind also 11 Ja nötig.
#6
Zitat:Original von Oberster Hirte
Nur so als Tip: für den Fall wurde die GO schonmal überarbeitet:

"1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden."

"mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Enthaltung ist ne abgegebene Stimme, weder für ja noch für nein, aber abgegeben. bei 21 Stimmen sind also 11 Ja nötig.


So sieht es aus. Ich hatte vorher extra noch einmal in der GO nachgeschlagen.
#7
Sehe ich auch so.
Bei absoluten Mehrheiten zählen Enthaltungen halt wie Nein-Stimmen.
#8
Jedenfalls nicht als "Ja-Stimme"
#9
Wir benötigen ein Verfassungsgericht.
#10
Zitat:Original von Oberster Hirte...
"mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Enthaltung ist ne abgegebene Stimme, weder für ja noch für nein, aber abgegeben.
...

Leider einfach nur: Falsch!

Enthaltungen sind eben keine "abgegebenen Stimmen" und keine dritte Abstimmmöglichkeit, sondern ausschließlich aktive Dokumentation des Willens, nicht abstimmen zu wollen. Keinesfalls sollen und können sie als Nein-Stimme gewertet werden oder wirken.

Enthaltungen wirken quasi als Nein-Stimmen nur dann, wenn die absolute Mehrheit von einer festgelegten Stimmanzahl gefordert ist, also die absolute Mehrheit der Mitglieder eines bestimmten Gremiums.

Die Anwendung der Formulierung "absolute Mehrheit" sollte besser nur auf feststehende Zahlen möglicher Stimmen angewandt werden. Bezieht man sich auf "die abgegebenen Stimmen" ist "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" oder "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen" zutreffender.

Aus der, in der GO verwandten Forumlierung "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abzuleiten, Enthaltungen wären abgegebene und damit auch gültige Stimmen, ist jedoch vollkommen abwegig. In allen Abstimm- und Mehrheitsvarianten bleiben Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen außer der Wertung.


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste