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[Antrag] Änderung § 4 Abs 3 GO
#1
Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich beantrage Diskussion gem. § 5 Abs. 2 GO und anschließende Beiratsabstimmung über folgende Ergänzung § 4 Abs 3 GO

Zitat:3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten. Vorhersehbare Abwensenheitszeiten einzelner Direktoriumsmitglieder werden dem Beirat durch ein Direktoriumsmitglied vor Beginn der Abwesenheit mitgeteilt.
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