12.08.2010, 11:19
Sehr geehrte Delegierte,
der Delegierte der MN Priedgallen schlägt die Änderung des § 4 (3) der Geschäftsordnung vor.
Er beantragt, dem bisherigen Wortlaut des § 4 (3)
"3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten."
den Satz
"Vorhersehbare Abwesenheitszeiten einzelner Direktoriumsmitglieder werden dem Beirat durch ein Direktoriumsmitglied vor Beginn der Abwesenheit mitgeteilt."
anzufügen.
der Delegierte der MN Priedgallen schlägt die Änderung des § 4 (3) der Geschäftsordnung vor.
Er beantragt, dem bisherigen Wortlaut des § 4 (3)
"3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten."
den Satz
"Vorhersehbare Abwesenheitszeiten einzelner Direktoriumsmitglieder werden dem Beirat durch ein Direktoriumsmitglied vor Beginn der Abwesenheit mitgeteilt."
anzufügen.

