17.03.2012, 13:31
Hiermit möchte ich anregen, weil Greifenburg ja nicht mehr ist, das Haff in V/U 5 auf der Karte wiederherzustellen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
|
Bring the Haff back
|
|
17.03.2012, 13:31
Hiermit möchte ich anregen, weil Greifenburg ja nicht mehr ist, das Haff in V/U 5 auf der Karte wiederherzustellen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
18.03.2012, 17:17
+1
18.03.2012, 17:49
Bin ich sehr dafür (auch wenns mich nicht betrifft)
18.03.2012, 18:01
Als bekennender Haffist bin ich auch dafür und unterstütze diese initiative ebenfalls.
18.03.2012, 19:51
Wenn ich es richtig sehe, müßte nach herrschender Praxis zu diesem Zweck erst mal das Kartenregelwerk geändert werden, sofern dies nicht im Rahmen einer Eintragung erfolgt:
Zitat:Präambel Eine Veränderung der Karte in anderen Fällen als einer Eintragung ist nämlich kartenmäßig nicht vorgesehen.
18.03.2012, 20:21
Soll mir recht sein.
18.03.2012, 20:26
Im übrigen wurde das Haff seinerzeit von Neuenkirchen eingetragen, wiederherstellen könnte man ja eigentlich bloß den Zustand bevor da sich überhaupt jemand eintragen ließ.
Also so: http://oik.shuren.de/bik140202.gif http://oik.shuren.de/bik220903raster.gif Sieht jemand ein Haff?
18.03.2012, 21:04
Wie würde es den dann aussehen?
18.03.2012, 22:38
Ich habe mir mal tatsächlich den Spaß gemacht!
![]() Die aktuelle Karte sieht so aus: http://karten.oik.mn-orga.de/oik_270212.png Eine Karte im Ursprungszustand müßte an der betreffenden Stelle etwa so aussehen (allerdings ist die heutige Karte mit der von vor rund 10 Jahren nicht mehr hundertprozentig im Maßstab übereinstimmend) : http://www.abload.de/img/oik_270212_v5aujr.jpg Freilich müßten wir dann anhand des überlieferten Kartenmaterials natürlich die gesamte Karte bis 1999 bzw. zur Erweiterung, die zwischen 2001 und 2002 stattgefunden haben muß, zurückkorrigieren, um alle Änderungen durch MNs wieder zu beseitigen.
19.03.2012, 18:43
Zitat:Original von Ernst Willun Das ist nicht ganz richtig. Nach der am 3.9.2011 beschlossenen Änderung des §9 gilt: Zitat:... Das heißt es könnte prinzipiell der Zustand der Küste vor Eintragung Greifenburgs wiederhergestellt werden wenn der Beirat das beschließen sollte (und nicht nur der Zustand bevor da überhaupt jemals jemand eingetragen wurde). Das Regelwerk wurde nach Beschluss dieser Änderung nicht aktualisiert und hängt daher immer noch auf dem Stand vom 22.8.2011 aber deswegen wird diese Regel ja nicht unwirksam. |
|
|