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Wiederherstellung unseres Hinterlandes
#1
Gemäß §9, Abs. 4

4. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.

Beantragt das IL eine vollständige Wiederherstellung unseres Hinterlandes, einschliesslich der nördlich an unser Territorium angrenzenden Bucht.
Zur Verdeutlichung folgende Skizze
[Bild: photo-427-d0763fa9.png]


Es handelt sich ausdrücklich um keine Gebietserweiterung!

Aus unserem ursprünglichen Antrag ging dies schon hervor.

Sorry musste das recherchieren und deshalb so zusammen fügen !
#2
Ich bestätige den Eingang des Antrages. Das Direktorium berät derzeit darüber.
#3
Zitat:
Beschluss des Direktoriums

Das Direktorium der OIK hat einstimmig beschlossen, den Antrag abzulehnen. Aus Sicht der Direktoriums besteht keine rechtliche Grundlage für die beantrage Änderungen der Landmassen westlich des Imperiums Ladinorum.

gez.
V. ent Drakestrin-Rumata | L. Panthera | I. van Mauritz


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