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Werte Damen und Herren Delegierte, der Antrag zur Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung wird erneut zur Abstimmung gebracht, da für keine der wählbaren Optionen eine erforderliche absolute Mehrheit zustande kam.
Zitat:Artikel 4: Personal
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
Wichtig: Nutzen sie den unten auffindbaren Stimmzettel. Fügen Sie keine eigenen Kommentare ein. Alle erforderlichen Angaben die ausgefüllt werden müssen finden Sie im folgenden Stimmzettel. Falls unbedingt erforderlich setzen Sie ins Themenfeld nur solche Hinweise ein, die sich unmittelbar auf das Thema der Abstimmung beziehen.
STIMMZETTEL:
Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: XXX
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
Die Abstimmung dauert sieben Tage.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Bajar
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: PFKanischer Bund
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Alemanish Empire
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Freistaat Korland
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Freie Republik Tir Na nÒg
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
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timmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Imperium Ladinorum/Reich der Ladiner
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Kaiserreich Drachenstein
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[x] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Republik Dionysos
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[x] keine Änderung des Artikels.
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Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.
[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
[ ] keine Änderung des Artikels.