30.09.2014, 04:02
Diese ganze Abstimmung ist unzulässig, da auch eine Teillöschung einer MN nicht stattfinden darf.
Das in der Neuregelung angedachte Veto hat nach §7 V Kartenregelwerk folgende Bedingeungen:
Und plötzlich verringert sich die Frist von 30 Tagen auf 7 Tage. Das ist eine klare Verletzung des Kartenregelwerks. Außerdem ist es nicht ersichtlich, warum sich der eine Staat durch einen anderen Staat sein Staatsgebiet beschneiden lassen soll, das er vielleicht passend ausgestaltet hat, nur weil man vielleicht mal eine Woche oder zwei im Urlaub ist oder beruflich stark eingebunden.
Zitat:§9 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3.
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
4. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.
5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.
Das in der Neuregelung angedachte Veto hat nach §7 V Kartenregelwerk folgende Bedingeungen:
Zitat:Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens des Direktoriums, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch das Direktorium.
Und plötzlich verringert sich die Frist von 30 Tagen auf 7 Tage. Das ist eine klare Verletzung des Kartenregelwerks. Außerdem ist es nicht ersichtlich, warum sich der eine Staat durch einen anderen Staat sein Staatsgebiet beschneiden lassen soll, das er vielleicht passend ausgestaltet hat, nur weil man vielleicht mal eine Woche oder zwei im Urlaub ist oder beruflich stark eingebunden.

