30.09.2014, 16:22
Ich stelle hiermit folgenden Antrag:
Zitat:Art. 5 der GO in derzeitiger Fassung:
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 7 oder 8 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 10 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden geheim statt. Gelangt man bei einer Wahl jedoch bereits zum zweiten Mal durch einen Gleichstand zu keinem Wahlergebnis, so wird die darauf folgende Wahl offen abgehalten.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.
Ich beantrage folgende Änderungen (Fett):
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 7 oder 8 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 10 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. (1) Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
(2) Wahlen finden über das Wahltool http://www.mn-wahl.de statt
5. Wahlen finden geheim statt. Gelangt man bei einer Wahl jedoch bereits zum zweiten Mal durch einen Gleichstand zu keinem Wahlergebnis, so wird die darauf folgende Wahl offen abgehalten.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.
Begründen tue ich diesen Antrag wie folgt:
Durch das Wahltool gibt es entscheidende Vorteile gegenüber einer Abstimmung im Forum, zum einen kann die Option Enthaltung aus dem Wahlergebnis getrennt abgebenden werden, so das eine versehentliche einrechnung in das Endergebnis verhindert werden.
Weiterhin bekommt jeder Wahlberechtigte eine E-Mail das er Abstimmen kann, so lässt sich verhindern das einzelne Wahlberechtigte auf Grund der >>>Hier<<< von einigen Personen vertretende Ansicht sich nicht im OIK Forum blicken lassen zu müssen nicht an der Wahl teilnehmen.
Zwar gibt es auch nachteile aber diese sind in meinen Augen ehr geringfügig, so müssten Wahlberechtigte ihre E-Mailadresse die hier im Forum hinterlegt ist Aktuell halten, und das Direktorium hat ein klein wenig mehr Arbeit beim erstellen der Wahlen.

