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[Diskussion] Änd. des Artikel 4 (3) GO - Friederike Fresse - 12.08.2010 Sehr geehrte Delegierte, der Delegierte der MN Priedgallen schlägt die Änderung des § 4 (3) der Geschäftsordnung vor. Er beantragt, dem bisherigen Wortlaut des § 4 (3) "3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten." den Satz "Vorhersehbare Abwesenheitszeiten einzelner Direktoriumsmitglieder werden dem Beirat durch ein Direktoriumsmitglied vor Beginn der Abwesenheit mitgeteilt." anzufügen. - Friederike Fresse - 12.08.2010 Ich warte noch ab, ob der Antragsteller eine Begründung liefert, was sich für ihn oder andere Delegierte bei Annahme der Änderung konkret verbessern würde. - Gerhard Terofal - 12.08.2010 Schon dabei Um es anhand der aktuellen Situation einmal zu verdeutlchen: Seit heute haben wir ja (es sei ihr gegönnt) Frau Leoly im Urlaub. Kein Thema zwei Direktoren sind ja noch da, der Betrieb kann weiterlaufen. Aber oh weh, seit heute ist auch Herr Falkenstein abwesend. Der Betrieb ist also gestört. DENN: Zwar können Delegiertenmeldungen weiterhin erfolgen, auch Anträge können reibungslos bearbeitet werden, das regelt ja der Vertretungssatz. ABER: Was wenn es wieder mal zu einer Situation kommt in der eine schnelle Mehrheitsentscheidung des Direktoriumserrforderlich ist? Das kann es nicht da es nicht anwesend ist. Und was pssiert wenn Frau Fresse morgen auch spontan in Urlaub geht? Oder über die Straße läuft und von einer CartA über den Haufen gefahren wird? Dann haben wir gar kein Direktorium mehr, und keiner weiß es. Der Beirat hat meiner Meinung nach ein Recht über solche Phasen zeitig informiert zu werden, damit auch er weiß woran er ist. Außerdem kann (das wohlbemerkt unterstelle ich aktuell niemandem, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme) auf diese Weise Missbrauch unterbunden werden. Der Beirat weiß wann ein Direktorium beschlussfähig ist und wann nicht, so dass ein Direktor alleine nicht sagen kann "Das Direktorium hat beschlossen!" - Friederike Fresse - 12.08.2010 Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe zwar die von Ihnen anvisierte Verbesserung nicht vollumfänglich verstanden, aber ich persönlich habe keine Probleme, schon vorab meine Abwesenheit wie folgt bekanntzumachen: nie! Grundsätzlich sollte man sich davon freimachen, daß eine Sache innerhalb der nächsten 3 Stunden vom Direktoriun bearbeitet werden muß. Wenn es trotzdem zeitnah klappt, umso besser! - Gerhard Terofal - 12.08.2010 Wenn Sie mir sagen welchen Teil Sie nicht verstanden haben will ich es in anderen Wortern nochmal versuchen darzulegen. Mir geht es hier auch nicht um Zeiträume von ein paar Stunden, sondern von mehreren Tagen und mehr. Jeder von uns ist mehrere Stunden am Tag abwesend
- Friederike Fresse - 12.08.2010 Ich stimme Ihnen zu, daß mindestens ein Direktoriumsmitglied täglich anwesend sein soll, damit keine Vorgänge ins Stocken geraten. Dies stellt das Direktorium intern auch sicher. So bin ich bis zum Ausgang einer bestimmten Abstimmung täglich mehrfach dienstbereit und der Kollege Falkenstein baut sein Camping-Zelt auch nicht dauerhaft auf. - Gerhard Terofal - 12.08.2010 Mag das für das aktuelle Dirtektium gelten, wie sieht es zukünftig aus? Und wie gesagt, wenn Sie morgen von einem Unachtsamen Radfahrer umgenietet werden (was ich Ihnen nicht wünsche) werden Sie garantiert erstmal ins örtliche Spital gehen und die OIK ist Ihnen erstmal sowas von egal. Und wir wissen dann nicht dasss keiner mehr da ist - Friederike Fresse - 12.08.2010 Ah, sie kommen aus Österreich? Ich hoffe Sie sehen es mir dann nach, wenn ich nach einem gravierenden Unfall nicht mehr die gewünschte Abwesenheitsnachricht verfassen kann. ^^ Von mir aus inhaltich keine Einwendungen gegen den Vorschlag. Die Änderung macht höchstwahrscheinlich niemanden weh. - Carmen I. - 12.08.2010 Ich muss sagen, ich empfinde es als Peinlichkeit, dass man Selbstverständlichkeiten jetzt schon via Beiratsbeschluss regeln lassen muss, was natürlich die GO nur noch weiter aufbläht und wahrscheinlich dazu führt, dass zukünftig jeder "Pups" mit einer schriftlichen Regel ausgestattet werden muss. Das mal zum einen. Zum anderen ist mir nicht ersichtlich, wo in der GO oder im Kartenregelwerk festgeschrieben wird, dass für irgendwas ein Mehrheitsbeschluss des Direktoriums benötigt wird. Vielmehr ist aus der Formulierung "Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten" eindeutig ersichtlich, dass sogar ein Direktoriumsmitglied alleine eine bindende Entscheidung im Namen des Direktoriums treffen kann. Die Änderung ist daher im Prinzip völlig unnötig. Sie wird nur nötig, weil das Direktorium sich nicht an die allgemein gängigen Verhaltensregeln (Abmeldung im Abwesenheitsfalle) gebunden fühlt. Also sei´s drum, ändern wir die GO wie vorgeschlagen.
- Gerhard Terofal - 12.08.2010 Zitat:Sie wird nur nötig, weil das Direktorium sich nicht an die allgemein gängigen Verhaltensregeln (Abmeldung im Abwesenheitsfalle) gebunden fühlt. Das ist der entscheidende Punkt! Zitat:Vielmehr ist aus der Formulierung "Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten" eindeutig ersichtlich, dass sogar ein Direktoriumsmitglied alleine eine bindende Entscheidung im Namen des Direktoriums treffen kann. Eben das sehe ich nicht so. Was den Bereich der reinen Verwaltungsaufgaben bertifft gehe ich konform dass das jeder Einzeln machen kann. Bei strittigen Fragen (Hausrecht, Regelwerksauslegung) sehe ich Willkürgefahr. |