OIK-Forum
Bring the Haff back - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Thema: Bring the Haff back (/showthread.php?tid=2571)

Seiten: 1 2 3


- Vitus Annius Abacus - 19.03.2012

Dann warten wir doch gespannt ob Fuxens Delegierter den Beirat mit einem Haff Antrag beglückt. 8)


- Ernst Willun - 19.03.2012

Zitat:Original von Erica Simmons
Zitat:Original von Ernst Willun
Im übrigen wurde das Haff seinerzeit von Neuenkirchen eingetragen, wiederherstellen könnte man ja eigentlich bloß den Zustand bevor da sich überhaupt jemand eintragen ließ.

Das ist nicht ganz richtig.

Nach der am 3.9.2011 beschlossenen Änderung des §9 gilt:

Zitat:...
5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.

Das heißt es könnte prinzipiell der Zustand der Küste vor Eintragung Greifenburgs wiederhergestellt werden wenn der Beirat das beschließen sollte (und nicht nur der Zustand bevor da überhaupt jemals jemand eingetragen wurde).

Das Regelwerk wurde nach Beschluss dieser Änderung nicht aktualisiert und hängt daher immer noch auf dem Stand vom 22.8.2011 aber deswegen wird diese Regel ja nicht unwirksam.

Nun gut, war mir entgangen, obwohl ich - glaube ich - sogar abgestimmt habe. Aber die Formulierung ist äußerst grenzwertig: "Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird[...]". Das heißt doch, daß bloß irgendein Nachbar zu äußern braucht und schon wird ein xbeliebiger Zustand wiederhergestellt.

Dann brauchen wir also keine Abstimmung, sondern Wegland braucht nur den Wunsch zu äußern... Ich äußere dann allerdings den Wunsch, das darüberliegende Planquadrat, bei dem ich Nachbar bin, wieder wie 2002 zu gestalten.

Ehrlich, sozusagen als Appell: Das hier ist zwar keine Jura-Sim, aber ich würde es begrüßen, Regelungen so zu formulieren, daß ihre Anwendung nach dem Wortlaut auch problemlos möglich ist.


- Erica Simmons - 19.03.2012

Eigentlich ist die Formulierung in Verbindung mit §9/4 zu sehen.

Zitat:4. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.
5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.

Landmasse wurde nicht zusammen mit Greifenburg entfernt also kann auch kein Wunsch nach Ersatzlandmasse geäußert werden. Der Wortlaut gibt es aber her dass das Direktorium trotzdem über die Wiederherstellung eines Prä-Greifenburg Zustandes der Gegend abstimmen kann.

Wasserdicht ist meiner Meinung nach eigentlich kaum etwas im Regelwerk formuliert.


- Ernst Willun - 19.03.2012

Nummer 4 bedingt meines Erachtens dann aber ohnehin, daß eine MN etwas löschen läßt, das war ja hier nicht der Fall, Greifenburg hat die Karte so hinterlassen, wie es eingetragen war, dagegen wurde kein Veto erhoben also wurde der Status Quo durch die Anrainer akzeptiert. Also liegt kein Fall im Sinne der Nummern 4/5 vor. 5 ist keine eigenständige "Hausnummer" sondern referiert auf 4. (Beirat statt Anrainer).

Ich meine jedenfalls, wenn man 5 anwendet, muß man auch 4 prüfen, da sich 5 ja eindeutig auf 4 bezieht.

Ich habe allerdings eben freilich nicht nachgelesen, dadurch, daß das ganze eben nur bei Löschungen greift, ist es weniger problematisch, allerdings ist es auch nicht unproblematisch, weil kein vetorecht für sonstige Anrainer vorgesehen ist.


- Frederic Aichberger - 20.03.2012

Dann stelle ich hiermit den Antrag, die Kartenform in den Zustand vor Greifenburg zurück zu versetzen.


- Leoly - 20.03.2012

Auf welcher Grundlage?


- Amanda Tapping - 24.03.2012

Sieht schnuckelig aus und schadet niemandem ?Offenbar war es VOR diesem Greifenburg da ?


- Leoly - 24.03.2012

Ich kann doch nicht einfach willkürlich die Karte verändern Wink


- Phillip Loewe - 24.03.2012

Können tätest du das schön Big Grin


- Hendrik Wegland - 24.03.2012

Gebt das Haff frei!