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Änderung - Artikel 4.6 der GO - Druckversion

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- Attila Saxburger - 21.09.2014

Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Turanische Föderation
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.

[] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

[X] keine Änderung des Artikels.



- Idris I. - 22.09.2014

Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Kush
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.

[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

[x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

[ ] keine Änderung des Artikels.



- Erica Simmons - 26.09.2014

Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK
Abstimmende Mitgliedsnation: Seereich Aquatropolis
Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO.

[ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

[X] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

[ ] keine Änderung des Artikels.



- Elias Goff - 27.09.2014

Werte Delegierte die Abstimmung wurde mit folgendem Ergebnis beendet:

Abgegebene Stimmen: 12
davon gültig: 12

4 Stimmen entfielen auf folgende Option:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

5 Stimmen entfielen auf folgende Option:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

3 Stimmen entfielen auf folgende Option:
keine Änderung des Artikels.

Damit wurde auch in diesem Wahlgang keine gültige absolute Mehrheit erzielt. Die Abstimmung wird neu ausgeschrieben.