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Diskussion zu Stimm-/Delegiertenrechten des Exekutivdirektors - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Diskussion zu Stimm-/Delegiertenrechten des Exekutivdirektors (/showthread.php?tid=1187) |
- Oberster Hirte - 07.11.2007 Ihr seid ziemlich kreativ, was sowas angeht, kann das sein? Darauf wär ich nicht gekommen... aber ich denke dass es in Ordnung geht, wenn der Exekutivdirektor Gruppenführer bleibt. Das ist organisatorisch sinnvoll und man sollte demjenigen schon vertrauen. Sich selbst in die Delegiertengruppe zu setzen und dann abstimmen braucht denke ich wesentlich mehr "kriminelles Verhalten" als mal eben aus Versehen wo mitzustimmen. Soviel Vertrauen sollte der Exekutivdirektor bekommen. Eingestellt hab ichs auf jeden Fall, wenn du nicht in der Delegiertengruppe wärest dürftest du theoretisch auch nicht abstimmen.Wir können es aber auch anders angehen: der Exekutivdirektor bekommt einfach Stimmrecht. Sozusagen als Belohnung für die Arbeit. Ich denke das tut uns auch nicht weh... - Stanislav Goldmann - 08.11.2007 Zitat:Original von Oberster HirteOne man one vote! Das sind schlicht unantastbare Basics ... - Attila Saxburger - 11.11.2007 Zitat:Original von Oberster Hirte DAS ist den grundsätzlich überall erst einmal Unredlichkeit vermutenden Skeptikern leider nicht zu vermitteln.
- Faantir Gried - 12.11.2007 Falsch, nicht überall, nur bei Ihnen. - Attila Saxburger - 12.11.2007 Zitat:Original von Faantir Gried Ach werter Emir Gried, dass SIE mir Unredlichkeit und Amtsmissbrauch unterstellen bzw. vorwerfen war mir schon klar. Die Wahlergebnisse lassen mich jedoch hoffen, dass sich Ihren Ansichten über meine Person nicht allzu viele Delegierte anschließen. Aber um mich geht es hier erst in zweiter Linie. Bisher ist das technisch-organisatorische Problem leider noch nicht zu aller Zufriedenheit gelöst. Um genügend Sicherheit gegenüber den Skeptikern zu gewährleisten und beim Exekutivdirektor eine mögliche zusätzliche Stimme 100%-ig auszuschließen bliebe meines Wissens nach nur die vorgeschlagene Lösung, die Gruppenleitung der Delegierten ausschließlich der Administration zu übertragen und die Amstimmmöglichkeit im Wahlforum nur den Delegierten zu gewähren. Damit sollten dann alle Missbrauchsmöglichkeiten des Exekutivdirektors ausgeschlossen sein. - Faantir Gried - 12.11.2007 Erneuten Beweis finden meine Ansichten bei Ihrem Zurückweisen des fuchsischen Entwurfs zur Vetoreform. Nun fordern sie praktisch, was dieser wollte, nur um selbst die Lorbeeren einheimsen zu können. Dass Ihnen diese miese Art nicht peinlich ist, wird mir auf ewig unbegreiflich sein. - Attila Saxburger - 12.11.2007 Zitat:Original von Faantir Gried Ich bin eben offenbar ein mieses Subjekt. Und dass ich dazu auch noch schwer begriffstutzig bin, haben Sie mir ja auch schon zur Genüge beigebracht. Mir erschließt sich nämlich leider absolut nicht, wofür ich derzeit irgendwelche Lorbeeren einheimsen will. Aber das werden Sie mir in Ihrer gewohnt sachlichen und direkten Art sicher gleich verklickern. Hier geht es einfach nur darum, die aufgeworfenen Stimmrechtsprobleme möglichst dauerhaft und sicher aus dem Weg zu räumen. Das sehe ich eher als technisches Problem an, welches jedoch lösbar erscheint. Ich bin mir recht sicher, dass ich dafür keinerlei Anerkennung ernten werde, da es eigentlich eine Entlastung des jeweiligen Exekutivdirektors bringen würde und nur der Administration zusätzliche Arbeit beschert. Ja und was die Vetoreform von Herrn Aichberger angeht, müssen Sie mir schon gestatten, dass ich meine eigene Meinung habe und diese auch vertrete. Wenn der Vorschlag wirklich so überzeugend gewesen wäre, hätte es kein Problem sein dürfen, die erforderliche Mehrheit unter den Delegierten zu mobilisieren. Ach und übrigens, wenn Ihre Ansichten über meine Person wirklich erneut und immer wieder bewiesen sind, möchte ich ganz einfach mal auf Artikel 4 Absatz 7. unserer Geschäftsordnung hinweisen. |