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Bez. Neuenkirchen - Druckversion

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- Hermann zu Grimmberg - 09.11.2005

Es ist allein schon politisch, über die Rechtmäßigkeit eines Zusammenschlusses zu diskutieren - die OIK würde richtig handeln, wenn sie ihn einfach umsetzen würde.


- Faantir Gried - 09.11.2005

Sie hat ihn umgesetzt, damit dürfte die Diskussion erledigt sein. Ich sage eins und das ganz deutlich: Wenn wir nun versuchen, durch die OIK die Simulation zu kontrollieren, also auch Politik machen, dann ist diese Kartenorganisation gescheitert. Dann gibt es keine wirkliche Alternative zur GF mehr - nur noch die Möglichkeit, Anelkas zu werden.


- Carmen I. - 09.11.2005

Falsch, werter Herr von Grimmberg!

Stellen Sie sich mal vor, ich lege einen Vertrag vor, dass das Staatsgebiet Neuenkirchens sich dem Großherzogtum Arcor angegliedert hat und Neuenkirchen kommt daher und protestiert, weil das gar nicht stimmt. Da muss die OIK doch prüfen, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist. Wenn nicht... ich kann gleich einen Vertrag entwerfen, wenn Sie möchten. Wink

Es ist also eine juristische Frage und keine politische.


- Carmen I. - 09.11.2005

Zitat:Original von Faantir Gried
Sie hat ihn umgesetzt, damit dürfte die Diskussion erledigt sein. Ich sage eins und das ganz deutlich: Wenn wir nun versuchen, durch die OIK die Simulation zu kontrollieren, also auch Politik machen, dann ist diese Kartenorganisation gescheitert. Dann gibt es keine wirkliche Alternative zur GF mehr - nur noch die Möglichkeit, Anelkas zu werden.


Es geht doch hier nur um die grundsätzliche Diskussion Faantir, hm. Wink


- Faantir Gried - 09.11.2005

Ich glaube nicht, dass ich dich verstehe.


- Carmen I. - 09.11.2005

Hm, mein ewiges Dilemma..... ich rede so viel, dass mich am Ende keiner mehr versteht, aber ich kann´s auch nicht in kurzen knappen Worten sagen. Sad

Also ich meine, dass es hier nicht um die Diskussion geht, ob Valoir jetzt zu Neuenkirchen gehört. Das ist wohl unbestritten. Sondern es geht um die Diskussion, ob die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vertrages, der ja als Begründung zum Angliederungsantrag benannt wurde, eine politische "Entscheidung" ist und das habe ich verneint, da es sich um eine rein juristische Angelegenheit handelt. Und dieses Prüfungsrecht hat die OIK ohne sich nachsagen lassen zu müssen, dass sie politisch wäre.

Ist das jetzt irgendwie besser rübergekommen? ?(


- Faantir Gried - 09.11.2005

Damit versucht die OIK die Politik zu kontrollieren, das kann nicht dein Ernst sein?


- Carmen I. - 09.11.2005

Das sehe ich aber nicht so!

Es geht um die Rechtmäßigkeit des Vertrages aus juristischer Sicht.

Es ist doch so, dass im Falle des Zusammenschlusses zweier Nationen die Vertreter der jeweiligen Länder hier diesen bestätigen müssen (§ 5 Abs. 2 Kartenregelwerk).

So jetzt kommt Partner A zur OIK und erklärt, dass Land X und Land Y sich auf einen Zusammenschluss geeinigt haben und legt einen Vertrag vor, der diese Willenserklärung beeinhaltet und die Unterschriften von Partner A und Partner B beinhaltet.

So weit, so gut.

Nach Regelwerk muss jetzt Partner B hier vorsprechen und bestätigen, dass der Vertrag echt ist, also tatsächlich seinen Willen und seine Unterschrift erhält. Geschieht dies, so wie im Falle Valoir und Neuenkirchen, dann sind ja die Voraussetzungen des Regelwerks der OIK erfüllt und die Karte wird entsprechend geändert.

So lange aber nicht Partner B hier vorspricht, ist die Voraussetzung nicht erfüllt, der Vertrag gilt als schwebend unwirksam und die Karte kann nicht geändert werden.

So weit noch alles klar? Es handelt sich nur um die Erfüllung des Kartenregelwerks.

Jetzt hat aber der Antragsteller (Partner A) keinen Vertrag vorgelegt, sondern stellt diesen Antrag auf Kartenänderung. Es bedarf immer noch der Stellungnahme von Partner B hier in der OIK. Liegt die vor, wäre die Karte zu ändern.

Aber und jetzt kommt der casus cnactus: Ich kann selbst als Partner A und Partner B hier auftreten, in dem ich mich auch als Partner B hier registrieren lasse und dann hat die OIK zwei Erklärungen nach Regelwerk und schon wird die Karte geändert.... entgegen dem tatsächlichen Willen von dem tatsächlichen Partner B. Der wusste vielleicht gar nichts davon, weil er im Moment kein Interesse an seinem Land hat, es einfach hat brach liegen lassen. Der würde ja so quasi enteignet.

Und ich finde, dass die OIK gegen diese Machenschaft vorgehen dürfen sollte, weil es sich um Betrug handelt. Nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, dass sie sich die Legitimation eines Delegierten auch durch entsprechende postings im Forum des Beitrittslandes nachweisen lässt und nach Regelwerk auch lassen kann. Warum dann in letzterem Fall so streng und bei einer Gebietserweiterung so "locker"?


- Faantir Gried - 09.11.2005

Anmeldung mit der gleich Email wie in deren Forum, das löst das Problem und ich kann nachprüfen, ob er sich mit der Email registriert hat, keine Sorge.


- Carmen I. - 09.11.2005

Ist also eine rein juristische und keine politische Angelegenheit. Stimmts?