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- Platzmeister - 06.08.2014 Zitat:Original von Ernst Willun Nö, aber auch nicht ansatzweise. Und wenn sich hier jemand mit dem Gedanken tragen sollte, reale rechtliche Verfahren zum Durchsetzen seiner Vorstellungen oder Interessen in diesem virtuellen Raum anzuwenden, wird er zum Schutz des Forenhosters, der einzigen wirklich real greifbaren Person hier, umgehend aus dem Spiel entfernt. - Willhelm von Bajar - 06.08.2014 Zitat:Original von Idris I. Eine SimOn Organisation würde wohl kaum dem RL recht unterliegen, dort könnte man argumentieren der einzige RL-Rechtliche Vertrag ist der der über die Teilnahme an der Simulation handelt, bei einer SimOff Orga. siht das aber ganz anderst aus, diese ist strenggenommen keine Virtuelle Orga. welche dem Recht in der Sim unterliegt sondern eine RL-Rechtliche Vereinigung welche folglich RL Recht unterliegt. - Ernst Willun - 06.08.2014 Zitat:Nö, aber auch nicht ansatzweise. Und wenn sich hier jemand mit dem Gedanken tragen sollte, reale rechtliche Verfahren zum Durchsetzen seiner Vorstellungen oder Interessen in diesem virtuellen Raum anzuwenden, wird er zum Schutz des Forenhosters, der einzigen wirklich real greifbaren Person hier, umgehend aus dem Spiel entfernt. Dann würde es im Zweifel doch erst wirklich problematisch. Stellen wir uns nur mal vor derjenige hätte sich für 200 EUR von einem professionellen Graphiker eine Karte malen lassen. Womöglich will er die dann wegen Vertragsverletzung wiederhaben. ![]() Zitat:Eine SimOn Organisation würde wohl kaum dem RL recht unterliegen, dort könnte man argumentieren der einzige RL-Rechtliche Vertrag ist der der über die Teilnahme an der Simulation handelt, bei einer SimOff Orga. siht das aber ganz anderst aus, diese ist strenggenommen keine Virtuelle Orga. welche dem Recht in der Sim unterliegt sondern eine RL-Rechtliche Vereinigung welche folglich RL Recht unterliegt. SimON/SimOff interessiert den Richter überhaupt nicht, der Fragt nur ob nach jeweiligem Recht einklagbare Ansprüche existieren, die Form in der das vereinbart wurde ist vollkommen nebensächlich. Er könnte dem ganzen aber einen Mangel an Ernsthaftigkeit oder dergleichen beimessen oder entscheiden, daß hier eine rechtliche Bindung nie beabsichtigt wurde. PS: Aber Schwamm drüber und ganz mit Ulbricht: Niemand hat die Absicht, ein Gericht anzurufen!
- Willhelm von Bajar - 06.08.2014 Da das Ergebnis der Wahlen ja offensichtlich anerkannt wurde kann man diesen Antrag bis auf den letzten Satz wohl fallen lassen. Der Satz Lautet: Zitat:Des weitern beantrage ich, das sobald die Rechtmäßigen Direktoren im amt sind über eine Klare Formulierung des Absatzes Diskutiert wird. Und eventuell die Mehrheit kalr Differiert wird. - Friedrich Alexander I. - 07.08.2014 Das Direktorium wird sich dieser Sache annehmen. |