04.08.2014, 23:02
Ich stelle hiermit den Antrag an das Direktorium, welches sich Teilweise nicht mehr Rechtes im Amt Befindet, sofort und unverzüglich nach der Geschäftsordnung vorzugehen.
Ich beziehe mich auf die Aktuelle Wahl des Exekutivdirektors so wie auf die Wahl Vizedirektors für Kartenanträge.
In der Geschäftsordnung (Artikel 4: Personal Abs. 6) heißt es:
In beiden Wahlen wurde eine Mehrheit erbracht, nirgends in der Geschäftsordnung wird eine absolute oder einfache Mehrheit gefordert. Wenn diese Wahlen als unentschieden Gehalten werden verliert die OIK jede Glaubwürdigkeit.
Des weitern beantrage ich, das sobald die Rechtmäßigen Direktoren im amt sind über eine Klare Formulierung des Absatzes Diskutiert wird. Und eventuell die Mehrheit kalr Differiert wird.
Ich beziehe mich auf die Aktuelle Wahl des Exekutivdirektors so wie auf die Wahl Vizedirektors für Kartenanträge.
In der Geschäftsordnung (Artikel 4: Personal Abs. 6) heißt es:
Zitat:Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
In beiden Wahlen wurde eine Mehrheit erbracht, nirgends in der Geschäftsordnung wird eine absolute oder einfache Mehrheit gefordert. Wenn diese Wahlen als unentschieden Gehalten werden verliert die OIK jede Glaubwürdigkeit.
Des weitern beantrage ich, das sobald die Rechtmäßigen Direktoren im amt sind über eine Klare Formulierung des Absatzes Diskutiert wird. Und eventuell die Mehrheit kalr Differiert wird.


) Meinung eine einfache Mehrheit.