![]() |
|
[Antrag] Bezüglich der Aktuellen Wahlen. - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Anträge an das Direktorium (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=17) +--- Thema: [Antrag] Bezüglich der Aktuellen Wahlen. (/showthread.php?tid=2792) |
[Antrag] Bezüglich der Aktuellen Wahlen. - Willhelm von Bajar - 04.08.2014 Ich stelle hiermit den Antrag an das Direktorium, welches sich Teilweise nicht mehr Rechtes im Amt Befindet, sofort und unverzüglich nach der Geschäftsordnung vorzugehen. Ich beziehe mich auf die Aktuelle Wahl des Exekutivdirektors so wie auf die Wahl Vizedirektors für Kartenanträge. In der Geschäftsordnung (Artikel 4: Personal Abs. 6) heißt es: Zitat:Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt. In beiden Wahlen wurde eine Mehrheit erbracht, nirgends in der Geschäftsordnung wird eine absolute oder einfache Mehrheit gefordert. Wenn diese Wahlen als unentschieden Gehalten werden verliert die OIK jede Glaubwürdigkeit. Des weitern beantrage ich, das sobald die Rechtmäßigen Direktoren im amt sind über eine Klare Formulierung des Absatzes Diskutiert wird. Und eventuell die Mehrheit kalr Differiert wird. - Marcus Flavius Celtillus - 04.08.2014 Nach reiflicher Überlegung und Rücksprache: Ich unterstütze diesen Antrag! - Inga van Mauritz - 05.08.2014 Das Direktorium ist nicht in Teilen rechtswidrig im Amt. Lesen schützt vor Überraschungen. - Ernst Willun - 06.08.2014 Zitat:In beiden Wahlen wurde eine Mehrheit erbracht "Mehrheit" wird in der Regel in zwei Bedeutungen gebraucht, die eine ist "mehr als eins" also eine Vielzahl. Die andere, hier zutreffende, bedeutet immer "mehr als die Hälfte". Wo es eine Mehrheit gibt, gibt es nämlich immer auch eine Minderheit (Majorität/Minorität). Es gibt bei diesen Abstimmungen nur jeweils Personen, die die meisten Stimmen errungen haben, aber keine hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Zitat:absolute oder einfache Mehrheit gefordert Das ist relativ unwichtig. Ich habe gerade mal in Köblers Rechtswörterbuch nachgeschlagen. Man grenzt folgendes ab: a) absolute und relative Mehrheit Dabei wird unterschieden, ob eine Mehrheit sich auf alle Abstimmungsberechtigten bezieht (absolute Mehrheit) oder nur die, die tatsächlich teilgenommen haben (relative Mehrheit) . b) qualifizierte und einfache Mehrheheit Qualifiziert bedeutet dabei, daß ein bestimmtes Quorum erreicht wird, etwa 2/3, 3/5 usw. Eine einfache Mehrheit bedeutet dahingegen 50%+x. Mehrheit heißt aber immer mindestens 50%+x. - Willhelm von Bajar - 06.08.2014 Eine Definition der Relative Mehrheit auf die ich mich Beziehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Relative_Mehrheit - Ernst Willun - 06.08.2014 Die Beispiele dort zeigen dann aber auch, daß man für eine "relative Mehrheit" in diesem Sinne dann aber von den meisten Stimmen und nicht der Mehrheit der abgegebenen Stimmen spricht. Zitat:die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 4 Grundgesetz)[1] Vermutlich gibt es da unterschiedliche Ansichten wie sich die relative Mehrheit definiert, aber ich finde es vorzugswürdiger, die relative Mehrheit der absoluten und die einfache der qualifizierten gegenüberzustellen. - Willhelm von Bajar - 06.08.2014 Dann hat die Quelle: Nachrichtensendung von KiKa: (http://www.tivi.de/fernsehen/logo/artikel/09163/) Zitat:Die absolute Mehrheit ist die Mehrheit aller möglichen Stimmen. Wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten für einen Vorschlag entscheidet, dann ist dieser mit absoluter Mehrheit angenommen. Bei der relativen Mehrheit dagegen müssen nicht mehr als die Hälfte der Stimmen zusammenkommen, sondern nur mehr Stimmen als für jeden anderen Vorschlag. Vergleiche auch (http://www.uni-leipzig.de/~staat/quellen/Mehrheiten.pdf): Zitat:[...]Relative Mehrheit: Aber mir Fällt grade auf das ich ein Wort im Eifer des Gefechtes Verwechselt habe Korrekt sollte der Antrag Lauten (Änderungen sind FETT hervorgehoben) Zitat:Original von Willhelm von Bajar - Ernst Willun - 06.08.2014 Letztlich ist es aber egal, welche Definition man vorzieht. Wenn es nur darum geht, wer die meisten Stimmen hat, dann heißt es in den Gesetzen auch "die meisten Stimmen" und nicht die Mehrheit. - Willhelm von Bajar - 06.08.2014 Laut GO wird eine Mehrheit gefordert, wollen sie etwa Abstreten das eine relative Mehrheit (welche ja auch rechtlich so bezeichnet wird) keine Mehrheit im sinne der GO darstellt? - Ernst Willun - 06.08.2014 Da steht: Zitat:mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen und das steht in Art. 42 II GG Zitat:die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und das ist nach allerherrschendster ( ) Meinung eine einfache Mehrheit.
|