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- Elias Goff - 28.09.2014 Zitat:Original von Kaiser Veuxin II. Eben nicht, denn auch der Status Quo "keine Änderung" hat nicht die Mehrheit bekommen. - Kaiser Veuxin II. - 28.09.2014 Dass der Status Quo beibehalten wird, wenn keine der Optionen die Mehrheit bekommen hat, ist eigentlich selbstevident. - Ernst Willun - 28.09.2014 Stichwahl geht in der Tat nicht, wie ich gerade merke, weil man dann künstlich eine Gruppe für das Ändern und eine gegen das Ändern konstruiert. Das Problem ist wohl, daß der Antrag ind dieser Form überhaupt kein Antrag war und so nicht hätte zur Abstimmung gelangen dürfen. Ein Antrag hat nämlich immer einen Zweck. Man müßte das wohl so angehen: Zitat:1. Abstimmung Angenommen ist dann die Änderung, die die meisten Befürworter findet und gleichzeitig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wobei dann jeder Teilnehmer an beiden Abstimmungen teilnehmen muß, weil es sonst schwierig wird, festzustellen, welche mehr Befürworter hat. - Elias Goff - 29.09.2014 Zitat:Original von Kaiser Veuxin II. Womit dann Option 3 - bei der du eigens angemerkt hast sie nicht zu vergessen - eigentlich hätte wegfallen können. Denn obwohl diese Option die wenigsten Stimmen bekommen hat, greift sie trotzdem. Man merkt, mit der alten Garde ist kein Blumentopf zu gewinnen. Pseudodemokratie und Vetternwirtschaft. - Willhelm von Bajar - 29.09.2014 Zumal bei 9 Stimmen ein Änderungswunsch bekannt gegeben wurde und nur bei 3 nicht. Nur wie das ganze geändert werden soll ist unklar. Das die GO geändert werden soll geht aus der Abstimmung klar hervor, folglich währe es Undemokratisch die Option die Weniger Stimmen bekommen hat beizubehalten. Aber hier scheint man ja eh eine etwas zweifelhafte Auffassung von der Demokratie zu vertreten. - Inga van Mauritz - 29.09.2014
- Ernst Willun - 29.09.2014 Zitat:Original von Willhelm von Bajar Auf den ersten Blick mag das so scheinen (deshalb ja auch mein Vorschlag), aber: Es wurde eben nicht danach gefragt, vielmehr wurden ja im Grunde zwei verschiedene Anträge in einem Antrag behandelt. Erstens die Änderung in mehr als die Hälfte Stimmen und Zweitens die Änderung in die meisten Stimmen. Nun ist es aber denkbar, daß jemand zwar eine der Änderungsoptionen befürwortet, es ihm allerdings nicht gleichgültig ist, welche bzw. daß er sich damit nicht für eine beliebige Änderung aussprechen wollte. Problematisch ist auch, daß die, die sich bisher sich gegen eine Änderung ausgesprochen haben, nun gezwungen wären, für eine der beiden Optionen zu votieren und das könnte für die Betreffenden die Entscheidung zwischen Pest und Cholera sein. Ich bin zwischenzeitlich der Ansicht, daß man im Grunde erst mal feststellen müßte, welche Änderungsoption gegenüber einer Nichtänderung überhaupt die Mehrheit findet. 5 Stimmen wollten etwa die Änderung in die meisten Stimmen, dagegen stehen dann 3 Stimmen, die keine Änderung wollen. Fraglich ist aber wie viele der verbliebenen 4 Stimmen (die eine andere Änderung wollten) unter dieser Bedingung optiert hätten. Ähnliches gilt im umgekehrten Fall. Für eine Stichwahl braucht es zum Mindesten eine Mehrheit, die ausdrücklich einer solchen Stichwahl zustimmt. - Willhelm von Bajar - 29.09.2014 Ich würde ja Vorschlagen da es hier Leute gibt für die eine Stichwahl der Weltuntergang ist, das ganze so zu machen: Evetuell kann man die Abstimmung ja auch zwei teilen, erst eine Abstimmung ob etwas an der GO geändert werden soll und dann eine zweite wie die Änderung aussehen soll. - Elias Goff - 29.09.2014 Ich sag es mal klipp und klar. Ich muss nicht unbedingt eine Änderung haben. Aber nachdem das letzte Wahlergebnis wegen den kandidierenden Schmuddelkindern nach Belieben und Willkür - das man später zurückrudern musste schmälert nichts - interpretiert wurde, ist so eine Präzision leider notwendig geworden. - Ernst Willun - 29.09.2014 Entgegen den hier auf meine Nachfrage vorgetragenen Erinnerungungen war das ganze ohnehin nie so eindeutiger Konsens wie dieser Thread hier beweist: Wahlergebnis PS: An dem ich freilich ohne jede Erinnerung daran auch teilgenommen habe...
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