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Geringfügige Gebietsveränderungen - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Geringfügige Gebietsveränderungen (/showthread.php?tid=2831) |
- Friedrich Alexander I. - 06.10.2014 Okay, ich werde das umgehend richtig stellen. - - Kaiser Veuxin II. - 06.10.2014 Danke.
- Attila Saxburger - 06.10.2014 Ich will ja nicht dauern meckern, aber die Ergebnisfeststellung ist in meinen Augen, so wie sie sich jetzt (06.10.2014 15:36 Uhr) darstellt, leider falsch, da sie der Geschäftsordnung Artikel 5 Punkt 7 widerspricht. Wir haben 14 abgegebene Stimmen. Davon sind nach eben dieser Bestimmung 2 ungültig: Unser Kartograph hat leider nicht angegeben, für welche Nation er die Stimme abgegeben hat, und der Delegierte von Bajar hat seine Stimme editiert. Wenn wir schon solche strikte Regeln in die Geschäftsordnung aufnehmen, muss sie das Direktorium auch umsetzen. So haben wir 12 gültige Stimmen und davon sind 6 mal Ja: Status Vaticanae, Turanische Föderation, Victorien, Imperium Ladinorum, Freie Republik Tir Na nÒg und Alemanish Empire und 6 mal Nein: Korland, Dionysos, Lättön, Kush, PFKanischer Bund und Seereich Aquatropolis Der Antrag ist also gescheitert. - Kaiser Veuxin II. - 06.10.2014 Das stimmt auch wieder. (Wobei ich jetzt kleinlich sein könnte und sagen, dass die Angabe der Nation nicht in der GO vorgeschrieben ist. Aber wir haben hier ja schon genug Korinthenkackerei.)
- Richard von Rüdenberg - 06.10.2014 Sollten die Einwände des korischen Delegierten in einer "zweiten Lesung" berücksichtigt und entsprechende Verbesserungen vorgenommen werden, hätte der Antrag definitiv die dionysche Zustimmung. - Kaiser Veuxin II. - 06.10.2014 Ich wäre seinen Einwänden nicht abgeneigt, wenngleich ich mir natürlich gewünscht hätte, dass er sie schon während der Diskussionszeit, die ja schließlich dafür gedacht ist, angebracht hätte. - Friedrich Alexander I. - 06.10.2014 Also doch zweiter Abstimmungsgang? (Wenn Veux den ausm Archiv zurückholen würde - ich bin jz nämlich beschäftigt.) - Ernst Willun - 06.10.2014 Zitat:Original von Kaiser Veuxin II. Hab ich doch. Zitat:Grundsätzlich Zustimmung, allerdings mit der Ausstellung, daß betroffene Nationen zustimmen müssen und nicht nur kein Veto abgeben. Da ist man vielleicht mal zwei Wochen im Urlaub und schon wird einem die Grenze geändert. Zitat:Aber nur mit beiderseitigem Einverständnis. - Kaiser Veuxin II. - 06.10.2014 Ich weiß, und dann kam auf meine Frage dazu keine Antwort mehr. Generell wäre es wünschenswert, Änderungsvorschläge auch gleich als solche darzulegen, d.h. die Stelle und wie sie abgewandelt werden soll aufzuführen. Ich wurde aus Deinen Ausführungen nämlich nicht sehr schlau, bis Du sie in diesem Thread noch einmal erläutert hast. ^^; - Ernst Willun - 06.10.2014 Gut, dann sollten wir es vielleicht dementsprechend umformulieren. Etwa dergestalt: Zitat:Geringfügige Grenzveränderungen, die auch Auswirkungen auf die Grenzverläufe eines anderen Staates haben, können nur im beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Staaten erlangt werden. Im übrigen sehe ich keine Grundlage für einen zweiten Wahlgang - zumindest nicht von "Amts" wegen. Die Abstimmung ist unentschieden ausgegangen, wenn auch aus formalen Gründen. Das heißt also letzlich "nein", da die Mehrheit nicht erreicht wurde. Sonst würden wir ja ggf. wieder und wieder abstimmen, bis der Antrag irgendwann mal angenommen ist. Bei Wahlen geht das natürlich in Ordnung, weil eben ein Posten besetzt werden muß, hier ist eine Änderung aber nicht erforderlich. PS: Wenn ich nochmal drüber nachdenke, würde ich auch dem Direktorium in allen Fällen ein Vetorecht lassen, um mögliche Verschandelungen der Karte unterbinden zu können. |