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Bez. Neuenkirchen - Druckversion

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- Faantir Gried - 09.11.2005

Zitat:Original von Carmen de Mora y Aragon
Ist also eine rein juristische und keine politische Angelegenheit. Stimmts?
Nein, es ist eine administrative Nachprüfung. Aber das Anzweifeln ist schon politisch.


- Carmen I. - 09.11.2005

Nein, es geht nicht um das "Wie" des Zustandekommens einer Ländervereinigung, sondern um das "Ob" und das ist unpolitisch. Wink


- Faantir Gried - 09.11.2005

Recht und Politik sind nicht zu trennen, es sind keine unabhängigen Felder.


- Hermann zu Grimmberg - 09.11.2005

Zitat:Original von Carmen de Mora y Aragon
Falsch, werter Herr von Grimmberg!

Stellen Sie sich mal vor, ich lege einen Vertrag vor, dass das Staatsgebiet Neuenkirchens sich dem Großherzogtum Arcor angegliedert hat und Neuenkirchen kommt daher und protestiert, weil das gar nicht stimmt. Da muss die OIK doch prüfen, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist. Wenn nicht... ich kann gleich einen Vertrag entwerfen, wenn Sie möchten. Wink

Es ist also eine juristische Frage und keine politische.

Königliche Hoheit,

Ihr mißachtet hier, daß Valoir der Übernahme ausdrücklich zugestimmt hat. Natürlich wäre es Schwachsinn, einseitig Verträge vorzulegen, keine Frage ...


- Nara - 12.11.2005

simoff
Soweit ich das verstanden habe, geht es Frau Carmen de Mora y Aragon um eine rL-Frage und zwar darum, daß sich jede rL-Person hier anmelden könnte und behaupten könnte, sie sei der Vertreter Valoirs und würde der Übernahme/dem Zusammenschluß zustimmen, obwohl diese rL-Person nichts mit Valoir zu tun hat.

Diese Möglichkeit wird natürlich durch die Forderung nach einem Legitimationsnachweis eingeschränkt (aber nicht völlig ausgeschlossen).

Insbesondere bei einem Forenwechsel oder bei einem Delegiertenwechsel wären Manipulationen denkbar.
Z.B. wird in einem Staat ein neuer Delegierter bestimmt und es meldet sich eine dritte Person unter dem Namen des Delegierten schneller im OIK-Forum an, als der neue Delegierte. Ein Legitimationsnachweis würde dann vorliegen, es gäbe auch einen Delegierten mit entsprechendem Namen, aber es wäre eine andere rL-Person als von dem Staat beabsichtigt.

Ich glaube allerdings nicht, daß das lange funktionieren würde.
simon


- Carmen I. - 13.11.2005

Zitat:Original von Faantir Gried
Recht und Politik sind nicht zu trennen, es sind keine unabhängigen Felder.


Das erzähl mal einem Rechtsanwalt. Rolleyes


- Faantir Gried - 13.11.2005

Hier geht es um Staats- und Vertragsrecht, meine Liebe.


- Carmen I. - 13.11.2005

Wieso geht es um Staatsrecht, wenn die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertrages geprüft wird? ?(

M. E. wird doch nur geprüft, ob zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und ob die Unterschriften den erklärenden Personen gehören. Das bezieht sich eindeutig nur auf das Vertragsrecht.


- Faantir Gried - 14.11.2005

Noch mehr Bürokratie, klasse. Ich bin weiterhin für die Emailvariante.


- Carmen I. - 14.11.2005

Man kann das hier ernst nehmen, man kann es aber auch lassen. Rolleyes

Gestehst du wenigstens ein, dass das Staatsrecht nicht betroffen ist, ja? Wink