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Bez. Neuenkirchen - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Bez. Neuenkirchen (/showthread.php?tid=135) |
- Faantir Gried - 09.11.2005 Zitat:Original von Carmen de Mora y AragonNein, es ist eine administrative Nachprüfung. Aber das Anzweifeln ist schon politisch. - Carmen I. - 09.11.2005 Nein, es geht nicht um das "Wie" des Zustandekommens einer Ländervereinigung, sondern um das "Ob" und das ist unpolitisch.
- Faantir Gried - 09.11.2005 Recht und Politik sind nicht zu trennen, es sind keine unabhängigen Felder. - Hermann zu Grimmberg - 09.11.2005 Zitat:Original von Carmen de Mora y Aragon Königliche Hoheit, Ihr mißachtet hier, daß Valoir der Übernahme ausdrücklich zugestimmt hat. Natürlich wäre es Schwachsinn, einseitig Verträge vorzulegen, keine Frage ... - Nara - 12.11.2005 simoff Soweit ich das verstanden habe, geht es Frau Carmen de Mora y Aragon um eine rL-Frage und zwar darum, daß sich jede rL-Person hier anmelden könnte und behaupten könnte, sie sei der Vertreter Valoirs und würde der Übernahme/dem Zusammenschluß zustimmen, obwohl diese rL-Person nichts mit Valoir zu tun hat. Diese Möglichkeit wird natürlich durch die Forderung nach einem Legitimationsnachweis eingeschränkt (aber nicht völlig ausgeschlossen). Insbesondere bei einem Forenwechsel oder bei einem Delegiertenwechsel wären Manipulationen denkbar. Z.B. wird in einem Staat ein neuer Delegierter bestimmt und es meldet sich eine dritte Person unter dem Namen des Delegierten schneller im OIK-Forum an, als der neue Delegierte. Ein Legitimationsnachweis würde dann vorliegen, es gäbe auch einen Delegierten mit entsprechendem Namen, aber es wäre eine andere rL-Person als von dem Staat beabsichtigt. Ich glaube allerdings nicht, daß das lange funktionieren würde. simon - Carmen I. - 13.11.2005 Zitat:Original von Faantir Gried Das erzähl mal einem Rechtsanwalt.
- Faantir Gried - 13.11.2005 Hier geht es um Staats- und Vertragsrecht, meine Liebe. - Carmen I. - 13.11.2005 Wieso geht es um Staatsrecht, wenn die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertrages geprüft wird? ?( M. E. wird doch nur geprüft, ob zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und ob die Unterschriften den erklärenden Personen gehören. Das bezieht sich eindeutig nur auf das Vertragsrecht. - Faantir Gried - 14.11.2005 Noch mehr Bürokratie, klasse. Ich bin weiterhin für die Emailvariante. - Carmen I. - 14.11.2005 Man kann das hier ernst nehmen, man kann es aber auch lassen. ![]() Gestehst du wenigstens ein, dass das Staatsrecht nicht betroffen ist, ja?
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