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[Diskussion] Antrag nach § 4 Abs. 7 GO - Druckversion

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- Ethan Freebush - 25.08.2009

Das ist das übliche Problem, dass man Dinge von 2 Seiten sehen kann.

Zitat:Die Frage, die sich hier aber stellt, ist, ob nicht seine Privatmeinung für die letztliche (möglicherweise vorgeschobene) Auslegung ausschlaggebend gewesen sein könnte, sprich also, ob er in einem ansonsten gleichgelagerten Fall, aber mit ihm genehmeren Antragstellern nicht anders entschieden hätte und den Antrag anstandslos genehmigt hätte.

Wenn, wäre, gewesen sein könnte. etc pp.
Auch nicht gerade eine umwerfende Beweisführung Wink


- Wernher Graf von Perleburg - 25.08.2009

Ich will es mal so formulieren, das ist unverfänglich: So lange sich die Mehrheit gerecht behandelt sieht, schert sie sich nicht um die Ungerechtigkeiten gegen Minderheiten/Einzelne. Hier ist es so, daß ein größerer Teil der Delegierten offenbar der Ansicht ist, daß man Neroberg vielleicht doch besser von der Karte fernhalten sollte und infolgedessen wird auch eine Willkürentscheidung gutiert. Hier sollte man sich aber klarmachen, daß es nicht darum geht, ob man Neroberg auf der Karte haben will und ob es nicht ganz glücklich gelaufen ist, sondern, ob man unter Berücksichtigung des Regelwerkes dem Antragsteller gerecht geworden ist und ob die Aussage eines Wegland nicht doch seine Ablehnung in einem gewissen Zwielicht erscheinen läßt.


- Ethan Freebush - 25.08.2009

Auch wenn sie mir´s nicht zutrauen.
Ich habe die Situation verstanden.
Auch ist es einleuchtend, dass es hierzu 2 Meinungen gibt.

Zitat:Hier sollte man sich aber klarmachen, daß es nicht darum geht, ob man Neroberg auf der Karte haben will
Sehr richtig.

Trotzdem wird das Thema zeredet und endet im Nichts.

Fakt ist aber, dass es keine Beweisführung gibt.
Weder dafür, noch dagegen.


- Wernher Graf von Perleburg - 25.08.2009

Wenn sich noch einmal die fragliche Passage ansieht:

Zitat:Was ich ja gemacht habe, also auf jede weitere Diskussion werde ich nicht eingehen, als Vizedirektor für Kartenanträge habe ich auch die moralische Pflicht, fragwürdige Länder, darunter zählt Neroberg aufgrund der Beleidigungssim dort (Beweise kann sich dort jeder selber anschauen bzw. weiß man das ja eh aus der Vergangenheit auf dem MdM und hier), abzulehnen.

Kann man dann noch annehmen, daß die betreffende Person gewillt ist, streng nach dem Kartenregelwerk zu handeln? Ist es da letztlich entscheidend, ob er nach dem Kartenregelwerk gehandelt hat, wenn er doch ganz offensichtlich sein Wirken durch "moralische Pflichten" legitimiert, die aber nirgends im Regelwerk vorkommen? Darf jemand dann noch Direktor sein?

Mir scheint, das rechtfertigt die Erklärung des Mißtrauens. Ob man sie denn auch aussprechen will ist eine andere Frage, denn ich glaube ja durchaus, daß der Vizedirektor für Kartenanträge der Ansicht war, im Sinne der Allgemeinheit zu handeln, unabhängig davon was ihn nun letztlich bewegt hat so zu handeln wie er gehandelt hat.


- Faantir Gried - 25.08.2009

Danke, genau darum geht es. Ob es sich nun um Neroberg handelt - das sind übrigens nicht meine Kumpel, herzlichen Dank -, um Eretz, Badoslowanien oder gar Arcor, wenn bei deren Anträgen so etwas zu lesen wäre, würde ich genau gleich handeln.

Es geht mir hier um den Schutz vor Willkür und die Einhaltung der Regeln. Moralische Pflicht ist kein objektiver Ablehnungsgrund im Rahmen des Regelwerks sondern subjektive Empfindung. Das kann JEDEN neuen Staat treffen.


- Hendrik Wegland - 25.08.2009

Die Regeln wurden eingehalten, keine Aktivität seit 30 Tagen, das wurde auch begründet und damit ist die Reservierung/Eintragung abgelehnt worden, wo ist da das Problem, dass ich mich ALS VIZEDIREKTOR an die Kartenregeln gehalten habe?

Den Rest darf man gerne als meine Privatmeinung sehen, aber dann bitte auch in meiner Position als PRIVATMENSCH, und nicht als Vizedirektor.


- Mehregaan - 25.08.2009

Nunja wieviele Befürworter gibts bisher? Noch keine Vier oder?


- Faantir Gried - 25.08.2009

Zitat:Original von Hendrik Wegland
Die Regeln wurden eingehalten, keine Aktivität seit 30 Tagen, das wurde auch begründet und damit ist die Reservierung/Eintragung abgelehnt worden, wo ist da das Problem, dass ich mich ALS VIZEDIREKTOR an die Kartenregeln gehalten habe?

Den Rest darf man gerne als meine Privatmeinung sehen, aber dann bitte auch in meiner Position als PRIVATMENSCH, und nicht als Vizedirektor.
So steht es da aber nicht.


- Hendrik Wegland - 25.08.2009

In den Regeln steht:
"a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten."

und das trifft auf Neroberg nicht zu, da es keine Aktivität 30 Tage am Stück hatte, nur vor einem Jahr und die Pause kann man ja wohl wahrlich nicht zu den 30 Tagen zählen.

Im übrigen möchte ich mich noch mal wiederholen:
Es wäre für Neroberg ein leichtes gewesen, einen entsprechend aktuellen Beitrag zur 30 Tage Aktivität vorzulegen, offenbar hat man es aber bevorzugt, Terror zu machen, statt den Nachweis zu liefern bzw. noch die paar Tage zu warten und zu simmen.

Das gleich Terror gemacht wurde, zeigt doch wohl ausreichend das wahre Ziel der Neroberger.


- Faantir Gried - 26.08.2009

Hendrik, du hast im simoff-Teil was von moralischer Pflicht erzählt und zwar so, als ob das deine Entscheidungsgrundlage wäre und nicht das Regelwerk. Du wirst mir verzeihen, wenn ich soetwas als inakzeptabel empfinde.

Und von mir aus kann Neroberg verrotten, es geht allein um das Regelwerk.