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- Johann Georg II. - 12.12.2009 Nun ja, Kollege Goldmann, ich bin da zwar auf ihrer Seite, aber es hindert ja niemanden nach der Abstimmung dran, Veto gegen die Löschung einzulegen, insofern ist diese Abstimmung dahingehend eh witzlos. - Stanislav Goldmann - 12.12.2009 Natürlich ist die Abstimmung witzlos. Aber mich ärgert einfach auch, dass der Direktor die OIK so ad absurdum führt. Nicht jeder Mist darf zur Abstimmung zugelassen werden. - Johann Georg II. - 12.12.2009 Nun ja, das würde ich dem Direktor jetzt nicht anlasten. Ich habe im RL schon so einiges erlebt, wo man nicht anders konnte und im Nachhinein dann die A***karte bekam, weil man es tat, obwohl justamente in dem Moment es nicht ander sging und man - hätte man da nicht agiert - da die A***karte bekommen hätte. Sprich: Wie mans macht, macht mans verkehrt. - Chun Dao - 14.12.2009 Geehrte Delegierte, nachdem Carmen netterweise die gesamten entscheidenden Artikel der GO gepostet hat, musste ich die Abstimmung einleiten. @ Goldmann: Bitte nennen Sie mir entsprechende Artikel samt Unternummer der GO, wo dies für den ED geregelt ist. Nach mehrfachem durchlesen der GO habe ich nirgends einen Passus gefunden, der es dem ED erlaubt, eine Abstimmung nach Ablauf der Diskussionsfrist zu verweigern. Ebenso ist nirgends festgelegt, dass der ursprüngliche Antrag der Diskussionsgrundlage eigenmächtig vom ED vor der Abstimmfrist abgeändert werden darf. - Stanislav Goldmann - 14.12.2009 Sie wollen also sagen, dass Sie als Exekutivdirektor jedewede Abstimmung nach Ablauf der Diskussionsfrist zur Abstimmung stellen? Auch solche, die nicht mit den Statuten der OIK vereinbar sind oder nichts mit der OIK zu tun haben? Auch Nonsensabstimmungen und jedwedes illegale und seltsame Zeug? Gehen Sie nochmal in sich, ob Sie wirklich dieses Tor öffnen wollen. Der Organisation erweisen Sie damit sicher keinen Dienst! Zitat:4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.ist z.B. mal ein Absatz, der dem Ganzen etwas Sinn und Verstand gibt und auf den man sich berufen könnte. Auch das Kartenregelwerk äussert sich zu Sinn und Zweck der OIK. - Carmen I. - 14.12.2009 Zitat:Original von Chun Dao Das ist falsch! Nach dem offensichtlich war, dass der Antrag zur Feststellung der Inaktivität Narapuls gar nicht hätte gestellt werden dürfen, da es sich bei Narapul nicht um eine souveräne MN handelt, hätte zumindest in der Hinsicht der Antrag vom Antragsteller zurück gezogen werden müssen. Denn eine Feststellung der Inaktivität von Teilstaaten ist nicht zulässig laut GO. So die analoge Anwendung des entsprechenden Artikels. Zitat:Nach mehrfachem durchlesen der GO habe ich nirgends einen Passus gefunden, der es dem ED erlaubt, eine Abstimmung nach Ablauf der Diskussionsfrist zu verweigern. Kann man so sehen. Da der Antrag aber vom Direktorium kam, war diesem sehr wohl erlaubt ihren Antrag in der ursprünglichen Form abzuändern, respektive zurück zu nehmen. Und nichts anderes habe ich mit meinem ersten Hinweis darauf erreichen wollen. EDITH: Link eingefügt - David bar Negev - 15.12.2009 Es ist Sonnenklar das das Direktorium zur jederzeit ein Sachfremdes Thema das man zur Abstimmung bringen will verweigeren kann weil Sachfremde Themen sowieso im Beirat nicht zu suchen haben. |